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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2026

Info Steuerfusserhöhung auf 123%

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung herzlich zu einer Informationsveranstaltung über die geplante Erhöhung des Steuerfusses auf 123 % ein. An der Veranstaltung informiert der Gemeinderat über die vorgesehene Steuerfusserhöhung und stellt das Budget 2027 vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über die finanziellen Perspektiven der Gemeinde zu informieren. Datum: Dienstag, 3. November 2026; Zeit: 19.00 Uhr; Ort: Mehrzweckraum Hellikon. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme und den Austausch mit der Bevölkerung. Der Gemeinderat

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: – BG 26-18, c/o Einwohnergemeinde Zeiningen, Biketrail Möhlinbachtal. – BG 26-15, Burime und Naser Imajlaj, Stangenmatt 3, 4316 Hellikon, Pool, Parzelle 284. Der Gemeinderat

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschliesslich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wird ausgeschildert und steht ab November 2026 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Der Werkhof

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten Sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2026. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70). Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Forstbetrieb Region Möhlin

Abschlussfest Reallabor Jurapark Aargau

Entdecken. Austauschen. Feiern.

Im Reallabor haben ETH-Forschende und Menschen aus allen Regionen des Jurapark Aargau drei Jahre gemeinsam Realexperimente entwickelt und umgesetzt. Nun öffnen sich die Türen des Reallabors Jurapark Aargau zum grossen Abschlussfest. Am 14. November von 14 bis 20 Uhr verwandelt sich die Werkhalle der HUSNER AG Holzbau in Frick in einen lebendigen Marktplatz voller Projekte, Begegnungen und Entdeckungen. Schlendern Sie von Stand zu Stand, tauchen Sie in spannende Experimente ein, folgen Sie den Kurzpräsentationen und lassen Sie sich von Menschen inspirieren, die Zukunft vor Ort gestalten. Willkommen sind alle Interessierten von nah und fern, gleich welchen Alters und unabhängig ob Neuling, Expert:in oder mit einem persönlichen Bezug. Zum Abschluss gibt es ein Über­raschungsprogramm und Raclette. Das Reallabor Jurapark Aargau ist eine gemeinsame Initiative der Forschungsinstitutionen des ETH-Bereichs und dem Jurapark Aargau. Weitere Informationen zum Reallabor und Anmeldemöglichkeiten für das Abschlussfest finden Sie auf der Webseite www.jurapark-aargau.ch/reallabor. Die Ge­meindeverwaltung

Sperrung Feuerstelle Neulig

Die Feuerstelle auf dem Neulig ist weiterhin gesperrt. Grund dafür sind lose und gefährliche Äste in den Bäumen, die eine akute Gefahr darstellen; ein Verweilen ist derzeit zu riskant. Der Gemeinderat

Waldbrandgefahrenstufe 2

Es ist im ganzen Kanton weiterhin ausserordentlich trocken für diese Jahreszeit. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings die Streu und die oberste Bodenschicht benetzt. Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen. Es gilt neu ab Montag, 19. Oktober, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe Stufe 2 von 5 («mässige Waldbrandgefahr»). Trotzdem ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten. Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen. In der Regel ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester und Neujahr möglich, sofern kein situatives Verbot seitens Kantons oder Gemeinde besteht.

Mässige Gefahr, Mahnung zur Vorsicht:

Befestigte Feuerstellen dürfen benutzt werden, das Feuer darf aber nie unbeaufsichtigt bleiben. Bei offenem Feuer ist zwingend auf Funkenflug zu achten. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten. Vor dem Verlassen muss das Feuer verlässlich gelöscht werden. Die Gemeindekanzlei

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 29. Oktober. Sammelsack-Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF