Gemeindeverwaltung an Allerheiligen geschlossen / Neu: Pikettnummer Gemeindekanzlei
Die Gemeindeverwaltung bleibt an Allerheiligen, 01.11.2021, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 02.11.2021, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für solche Zwecke hat die Gemeindekanzlei neu eine Pikettnummer für dringende Fälle (Todesfälle) eingerichtet. Die Pikettnummer Gemeindekanzlei wird jeweils gemäss Publikation im Bezirksanzeiger / Aushang Türe Gemeindehaus punktuell aktiviert (z. B. Erreichbarkeit für dringende Fälle zu den üblichen Bürostunden an Feiertagen, die auf einem Werktag fallen) und lautet: 079 154 83 38. Die Bevölkerung wird zudem neu auch generell über den Anrufbeantworter der Hauptnummer 061 871 01 61 bei Nicht-Erreichbarkeit der Gemeindekanzlei entsprechend informiert. Ferner werden Nachrichten an das Email
Parzelle 46 / Ausschreibung Pachtland
Die Einwohnergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus: - Parzelle 46.1, Stygeholde, Wiese / Weideland mit Hecke, 23 Aren; Die Pachtfläche auf der Parzelle 46 befindet sich zwischen dem Friedhof und dem Waldrand. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden. Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 12.11.2021 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt die Gemeindekanzlei Hellikon oder der zuständige Gemeinderat 079 211 01 14 gerne Auskunft. Der Gemeinderat
Helliker Adventsmarkt
Der Adventsmarkt mit Beizli findet am 20. November von 11 - 20 Uhr im Oberdorf statt. Um 13:30 Uhr wird noch der Kirchenchor Wegenstetten/Hellikon auftreten.
Energietag 2021
Der diesjährige Energietag steht ganz im Zeichen der erneuerbaren Energien und wird mit den Talgemeinden Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten durchgeführt. Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am 16. November 2021, ab 18.15 Uhr, in der Turnhalle Brugglismatt, Friedhofweg 14, 4314 Zeiningen, teilzunehmen. Nebst einer Ausstellung findet auch ein Referat zum Thema «erneuerbar Heizen» statt. Der Anlass ist kostenlos. Aufgrund der aktuellen Auflagen ist der Anlass jedoch auf 100 Personen beschränkt und wir bitten um vorgängige Anmeldung. Alle Informationen zum Anlass und zur Anmeldungen finden Sie auf unserer Webseite resp. auf dem Flyer, welcher in den nächsten Tagen in alle Haushalte versendet wird. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Der Gemeinderat
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch, konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wird ausgeschildert und steht ab November 2021 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: - In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat
Sonderabfalltag Hellikon
Samstag, 30. Okt., von 13 bis 14.30 Uhr. Im Auftrag des GAF nimmt die Firma Oeko-Service Schweiz AG, Rheinfelden, kostenlos Sonderabfälle entgegen. Ort: Werkhof / ARA Gebäude. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Flyer, welcher letzte Woche in Ihren Briefkasten gelegt wurde. Diese Sondersammlung gilt nicht für gewerbliche und industrielle Betriebe! GAF
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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2021
Hellikon