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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2021

 

Hellikon sagt Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung
Gestützt auf Art. 26 des Gesetzes über die politischen Rechte wird das vom Wahlbüro ermittelte Ergebnis hiermit wie folgt veröffentlicht: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hellikon haben im Rahmen einer obligatorischen Referendumsabstimmung mit 216 zu 33 Stimmen (Ja-Anteil: 86.8 %; Leere: 6; Ungültige: 12) der Teilrevision der Gemeindeordnung, welche bereits von der Gemeindeversammlung vom 04.06.2021 einstimmig genehmigt wurde, zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 44.4 %. Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.
Der beantragte Entwurf der teilrevidierten Gemeindeordnung wurde bereits vor der Gemeindeversammlung dem Departement des Innern zwecks einer Vorüberprüfung zugestellt und für rechtens beurteilt. Als nächster Schritt ist die teilrevidierte Gemeindeordnung durch den Regierungsrat zu genehmigen. Dieser letzten Genehmigung vorbehalten, wird die neue Gemeindeordnung sodann definitiv rechtskräftig und tritt per 01.01.2022 in Kraft.
Neben Anpassungen formeller Natur, beantragte der Gemeinderat eine Kompetenz für den Erwerb & Tausch von Grundstücken in der Höhe von CHF 50 000.– pro Kalenderjahr. Dies soweit es sich um Grundstückteile handelt, die weder überbaut noch wirtschaftlich genützt werden können (Strassen- und Grenzkorrekturen etc.). Alle weitergehenden Verträge über den Erwerb, die Veräusserung und Tausch von Grundstücken fallen nach wie vor in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Somit ist der Gemeinderat bei Strassenbauprojekten vor Ort handlungsfähig und muss nicht wie bis anhin, um für eine Strassenbereinigung ein paar Quadratmeter Land zu erwerben oder zu veräussern, zunächst die Zustimmung der Gemeindeversammlung abwarten.
Gerne nimmt der Gemeinderat diese Gelegenheit zum Anlass, um seine Dankbarkeit für dieses klare Abstimmungsergebnis und das durch die Bevölkerung in ihm gesetzte Vertrauen zum Ausdruck zu bringen. Das Wahlbüro und der Gemeinderat

Korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Das Wahlbüro hat am 26.09.2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Dieses amtliche Antwortcouvert wiederum, ist auch für die Stimmabgabe wieder zu verwenden. Achten Sie ferner auch auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Stimmunterlagen. Ab 09.30 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Weitere Informationen und Empfehlungen hierzu finden Sie auch unter: https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/wie-wird-der-stimmzettel-richtig-ausgefullt/. Gerne gibt Ihnen auch die Gemeindekanzlei Auskunft: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 061 871 01 61. Zudem finden Sie jeweils auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises eine kurze Anleitung. Das Wahlbüro und die Gemeindekanzlei

Kunststoffsammlung
Donnerstag, 7. Okt. Sammelsack-Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF

Alteisensammlung
Die Alteisenmulde steht während mehrerer Tage auf dem Mergelplatz vis à vis dem Schulhaus und zwar von Dienstagnachmittag, 12. Oktober (14 Uhr) bis Freitagmittag, 15. Oktober (12 Uhr). Die Entsorgung ist kostenlos. Bitte kein Fremdmaterial wie Elektro- oder Elektronikgeräte, Plastik etc. einwerfen! Wir danken für eine fachgerechte Entsorgung. Gemeindewerkhof Hellikon und GAF

Frauenbund Hellikon
Kürbisfest nach dem Erntedankgottesdienst am Sonntag, 17. Oktober
Leider findet in auch in diesem Jahr das Kürbissuppe-Essen nicht statt. Da wir mit unseren Anlässen ein Begegnungsplatz für alle sein möchten, haben wir uns dazu entschieden, das Kürbisfest nicht im gewohnten Rahmen durchzuführen. In diesem Jahr bieten wir ein Kürbisfest «to go» an. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Apéro ein und es besteht die Möglichkeit, ein herbstliches Täschli, gefüllt mit Heidis feiner Kürbissuppe, Lillys frischem Buurebrot und einem Dessert von fleissigen Helliker Bäckerinnen zu erwerben. Bis um 13.30 Uhr ist unser Suppe-Brot-Dessert-Stand geöffnet. Wir freuen uns auf regen Besuch, verbunden mit einem kurzen Schwatz. In diesem Sinn: «Willkommen im Helliker Take-Away» bei der Sebastiankapelle.
Adventsfenster 2021
Herbstlich strahlen die schönsten Kürbisse an vielen Ecken in unserem Dorf um die Wette. Die Adventszeit scheint fern zu sein und doch schleichen sich die ersten Gedanken rund um die lichterfrohe Zeit ein: zum Beispiel die Gestaltung eines Adventsfensters. Es ist jedes Jahr eine Freude, einen Spaziergang durchs dunkle Dorf zu machen und die beleuchteten Fenster zu bewundern. Wer gerne ein Adventsfenster gestalten möchte, meldet sich bitte bei Heidi Waldmeier, Tel. 061 873 91 40 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder bei einem anderen Vorstandsmitglied des Frauenbundes Hellikon. Herzlichen Dank. Frauenbund Hellikon.