Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 28. September 2023 bis 27. Oktober 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Gesamterneuerungswahlen des National- und Ständerats vom 22. Oktober 2023
Am Sonntag, 22. Oktober 2023 finden folgende Wahlen statt: • Wahl von 16 aargauischen Mitgliedern des Nationalrats für die Amtsperiode 2023/2027; • Wahl von 2 aargauischen Mitgliedern des Ständerats für die Amtsperiode 2023/2027; Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 22. Oktober 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Wasserzähler ablesen
In den nächsten Wochen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Abteilung Finanzen
Verfall der Steuern 2023
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2023 bis 31.10.2023 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2023 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Abteilung Finanzen
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 5. Oktober. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis um 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF