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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 35-2024

Prämienverbilligung 2025

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2025 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2022 nötig. Im September 2024 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch. • Code bestellen: Sollten Sie bis Ende September 2024 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2024 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen. • Online-Antrag stellen: Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2025 läuft bis Ende 2024. • Veränderungen melden: Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle melden. Die Sva-Zweigstelle

Ergänzungsleistungen: Wann ­besteht ein Anspruch?

Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wessen Renteneinkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermag. Dafür müssen aber persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird in jedem Einzelfall eine Berechnung vorgenommen und die anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüberstellt. Die Differenz entspricht den jährlichen Ergänzungsleistungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Hellikon gerne zur Verfügung (061 871 01 59) oder informieren Sie sich direkt bei der SVA Aarau: https://www.sva-ag.ch/private/ihre-private-situation/ihre-pensionierung/nach-der-pensionierung/erganzungsleistungen-el Die Sva-Zweigstelle

Pro Senectute Aarau, ­Beratungsstelle Bezirk Rheinfelden

Die Pro Senectute ist für Sie da – in allen Fragen rund ums Altern(n). Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Altersjahr: Sozialberatung, individuelle Finanzhilfe, Freizeitangebote, Hilfe zu Hause, Pensionierungsvorbereitungen und vieles mehr: https://ag.prosenectute.ch/de.html Die Abteilung Soziales

Spitex Fricktal AG

Die Spitex fördert, unterstützt und ermöglicht älteren Menschen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, das Wohnen und Leben zu Hause. So können unsere älteren Talbewohner zu Hause in einem vertrauten Umfeld von ausgebildeten Kranken- und Hauspflegepersonal unterstützt, betreut und versorgt werden. Die Spitex unterstützt auch Familien, wenn beispielsweise die Hausfrau und Mutter erkrankt oder nach einer Geburt Unterstützung braucht. Zu den weiteren Aufgaben der Spitex gehört die Pflege von Kranken und Verunfallten bei früher Entlassung aus dem Spital: https:// www.spitex-fricktal.ch/ Die Abteilung Soziales

Mütter- und Väterberatung

Sind Sie seit kurzem Eltern geworden? Oder meistern Sie Ihren Alltag als Eltern oder Bezugsperson von Kleinkindern schon längere Zeit? Wie fühlt es sich an in dieser Rolle? Die Fachberaterinnen des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden begleiten Sie und Ihre Familie mit Kindern von 0-5 Jahren gerne und bieten Unterstützung zu vielen Themen des Familienlebens. Kostenloses Beratungsangebot für Familien des Bezirks Rheinfelden: https://www.gsbr.ch/de/bereiche/muetter-und-vaeterberatung/angebot.php Die Abteilung Soziales

Sind ID und Pass aktuell?

Die Sommerferien sind vorbei und einige dürfen sich schon auf die Herbstferien freuen. Sind Ihre ID und Ihr Pass noch gültig? Ersparen Sie sich den Stress und Ärger kurz vor Ferienbeginn und kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweise schon jetzt. So können Sie in aller Ruhe neue Ausweise beantragen, wenn dies nötig ist. Wir informieren Sie gerne über das Antragsverfahren. Die Einwohnerdienste

Eidgenössische Volksabstimmung und Bezirkswahlen vom Sonntag, 22. September 2024

Am Sonntag, 22. September 2024 finden folgende eidgenössische Abstimmungen und Bezirkswahl statt: • Volksinitiative vom 08.September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»; • Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die beruflichen Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge); • Zudem findet im Bezirk Rheinfelden die Wahl der 6 Bezirksrichter/Bezirksrichter statt. Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 22. September 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro

Papier-Sammlung

Montag, 2. September. Das Sammelgut bitte erst am Morgen des Sammeltages bis 7 Uhr, gebündelt an den Strassenrand (mit LKW gefahrbar) stellen. Das Papier wird durch die Firma Saxer mit einem LKW eingesammelt. GAF

Karton-Sammlung

Dienstag, 3. September. Karton, kein Papier, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Besten Dank! GAF

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 5. September. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis am 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF