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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 35-2023

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 31. August 2023 bis 02. Oktober 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 23-15

Bauherrschaft: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon; Projektverfasser: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe Splitgerät (Innen- und Aussengerät) und PV-Anlage (Aufdach); Lage: Parzelle 110, Chesselacker; Zonenart: Wohnzone A; Die Bauverwaltung

Prämienverbilligung 2024

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2024 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2021 nötig. Im September 2023 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.

Code bestellen

Sollten Sie bis Ende September 2023 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2023 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.

Online-Antrag stellen

Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2024 läuft bis Ende 2023.

Veränderungen melden

Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Die SVA-Zweigstelle

Gratis-Entsorgung

Elektrogeräte, Unterhaltungs- und Büro-Elektronik sowie Zubehör / Verbrauchsmaterial wie CDs, Disketten, Taxcards. Samstag, 2. September, von 10 – 11 Uhr. Sammelstelle Dreschschopf Hellikon Die kostenlose Entsorgung gilt auch für Leuchtstoffröhren, LED–, Energiespar–, sowie Metalldampflampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfallsack gehören gewöhnliche Glüh- und Spotbirnen. GAF

Papier-Sammlung

Montag, 4. September. Das Sammelgut bitte erst am Morgen des Sammeltages bis 7 Uhr, gebündelt an den Strassenrand (mit LKW gefahrbar) stellen. Das Papier wird durch die Firma Saxer mit einem LKW eingesammelt. Besten Dank! GAF

Karton-Sammlung

Dienstag, 5. September, Karton, kein Papier, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Besten Dank! GAF

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 7. September. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF