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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 33-2024

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Gemeinde Hellikon - Öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Hellikon gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 19.08.2024 bis 20.09.2024 auf der Gemeindekanzlei Hellikon auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Digital werden sie auf der Homepage der Gemeinde Hellikon aufgeschaltet. Zudem stehen das Planungsbüro Planar AG und der Gemeinderat an folgenden Daten für Auskünfte zur Verfügung: Montag, 26.08.2024, 08.00-12.00 Uhr und Dienstag, 27.08.2024 16.00-20.00 Uhr im Gemeindehaus Hellikon. Zur Vorbereitung der Sprechstunde ist ein schriftlicher Fragenkatalog mit dem Wunschtermin bis spätestens Donnerstag, 22.08.2024, 16.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei abzugeben. In der Sprechstunde werden keine Einwendungen entgegengenommen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat

Voranzeige Prämienverbilligung 2025

Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2025 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2024 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2024 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2022 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2024 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag/meldung). Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle melden. Die Sva-Zweigstelle

Gemeindekanzlei bleibt an Mariä Himmelfahrt geschlossen

Die Gemeindekanzlei bleibt an Mariä Himmelfahrt am Donnerstag, 15.08. 2024 ganztägig geschlossen. Ab Montag, 19.08.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung selbstverständlich jederzeit möglich. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Die Gemeindekanzlei

Kochschule

Die zwei Kochinseln in der Kochschule werden kostenlos abgegeben. Hierzu muss alles selbst abgebaut, abgeholt, besenrein und ordnungsgemäss hinterlassen werden. Interessierte können direkt mit der Gemeindeverwaltung 061 871 01 61 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Kontakt aufnehmen. Der Gemeinderat

Sanierung Niedermatt – ­Kontaktdaten

Ab dem 05.08.2024 haben die Bauarbeiten an der Niedermatt begonnen. Haben Sie Fragen oder Hinweise? Die Bauleitung und die Bauunternehmung sind gerne bereit, Ihnen dabei behilflich zu sein. Wir bitten Sie, als erste Anlaufstelle die örtliche Bauleitung (Fabian Müller, KSL Ingenieure AG, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 076 559 93 96) zu kontaktieren. Falls Sie baustellenspezifische Probleme haben, wenden Sie sich bitte direkt an den auf der Baustelle tätigen Polier (Karl Boye, Ernst Frey AG, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 079 591 06 02). Der Gemeinderat und die am Bau Beteiligten bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen. Der Gemeinderat

Achtung Schulbeginn – ­Verkehrsteilnehmer/innen

Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmende auf die neue Situation einstellen und entsprechend ihr Fahrtempo anpassen. Der Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 22. August. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF