Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10. August 2023 bis 11. September 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-13
Bauherrschaft: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Elektro Herzog GmbH, Maloyaring 1, 4466 Ormalingen; Bauvorhaben: Sanierung Dach / Installation PV-Anlage Nebengebäude Nordost AGV-Nr. 339; Lage: Parzelle 944, Hauptstrasse; Zonenart: Kernzone
Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Himmelfahrt und aufgrund des Personalausfluges geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Himmelfahrt am Dienstag, 15.08. 2023 und aufgrund des jährlichen Personalausfluges am Mittwoch, 23.08.2023 ganztägig geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung