Wahlversammlung (Gemeinderat und Kommissionen) vom 18. September 2021 / Neue Behörden- und Kommissionsmitglieder gesucht Kandidaturen Amtsperiode 2022/2025
Folgende bisherige Gemeinderatsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl: Als Gemeindeammann von Hellikon kandidiert der bisherige Gemeindeammann Thomas Rohrer. Er ist seit 2018 im Gemeinderat. Das Amt als Vizeammann möchte Josef Hasler, Gemeinderat seit 2006, beibehalten. Dagmar Hasler, seit 2014 im Gemeinderat Hellikon und Michael Lang, seit 2020 im Gemeinderat, stellen sich ebenfalls zur Wiederwahl. Folgender Gemeinderat stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl: Bernhard Joller, seit 2014 im Gemeinderat, verzichtet auf eine erneute Kandidatur.
Kandidaturen Kommissionen
Folgende Bisherige werden wieder kandidieren: Finanzkommission (3): Fabienne Waldmeier, Barbara Gassmann. Steuerkommission (3): Richard Birrer, Amandus Brogle, Manuela Waldmeier. Steuerkommission Ersatz (1): Marc Meier. Wahlbüro (2): Peter Hufschmid, Helene Stocker. Wahlbüro Ersatz (2): Martina Gisin.
Offener Sitz Gemeinderat, Wahlbüro Ersatz und Finanzkommission
Für den frei werdenden Sitz als Mitglied des Gemeinderates, als Ersatzmitglied des Wahlbüros und als Mitglied der Finanzkommission konnten noch keine Kandidaten/-innen gefunden werden. Interessierte dürfen sich gerne melden. Bei Fragen zur Wahlversammlung bzw. zu den Erneuerungswahlen gibt das Wahlbüro oder die Gemeindekanzlei gerne Auskunft (Tel. 061 871 01 61). Das Wahlbüro und die Gemeindekanzlei
TNW Jahresabonnemente / Schuljahr 2021/2022
Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2021/2022 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden. Die Gemeindeverwaltung
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 05. August 2021 bis 06. September 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-17
Bauherrschaft: Gina Waldmeier, Ochsengasse 21, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Gina Waldmeier, Ochsengasse 21, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Renovation Dach, Dachgeschoss, West- und Südfassade, Vorplatz; Vebundsteine ergänzen
Lage: Parzelle 168, Ochsengasse; Zonenart: Kernzone. Die Bauverwaltung
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 – 111 des kantonalen Baugesetzes sind: - In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat
Regio-Steueramt Wallbach
Siehe Publikation unter «Wallbach»
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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2021
Hellikon