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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 29-2024

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juli 2024 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat wird die Bearbeitung der Sachgeschäfte in die Wege leiten. Der Gemeinderat

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 18. Juli 2024 bis 16. August 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-12

Bauherrschaft: David Riggenbach, Hauptstrasse 55, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: David Riggenbach, Hauptstrasse 55, 4316 Hellikon und Marceline von Arx, Bleichiweg 19, 4460 Gelterkinden; Projektverfasser: David Riggenbach, Hauptstrasse 55, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Gartenküche mit Überdachung; Lage: Parzelle 230, Hauptstrasse; Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Kantonsstrasse) Die Bauverwaltung

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 25. Juli. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF