Bundesfeier
Die diesjährige Bundesfeier findet am Samstag, 31. Juli 2021, statt. Ab 18.00 Uhr werden Sie durch die Männerriege Hellikon bewirtet. Die musikalische Eröffnung und die offizielle Begrüssung finden um 20.00 Uhr statt. Bei guter Witterung findet die Feier im Freien hinter dem Schulhaus, bei schlechter Witterung in der Turnhalle statt. Die Organisatoren, der Gemeinderat und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf Ihren Besuch auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen. Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Wegebauarbeiten I
In den nächsten Wochen werden im Rahmen der Etappe 3A der Periodischen Wiederinstandstellung (PWI) Hellikon Instandstellungsarbeiten an einzelnen Belagswegen im Gebiet Wabrig ausgeführt sowie die Mergelwege in den Gebieten Neulig und Wabrig neu überführt. Diese Massnahmen können generell zu Verkehrsbehinderungen führen. Voraussichtlich im September müssen dann die Belagswege nach einer Flächenreinigung bis zum Aufbringen der Oberflächenbehandlung tageweise gesperrt werden. Nach Möglichkeiten werden Umleitungen über die angrenzenden Flurwege signalisiert. Die Signalisation und die Abschrankungen sind während der gesamten Bauzeit strikte zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Zeit das Gebiet grossräumig zu umfahren und bitten um Verständnis für die Behinderungen. Die Bauleitung und die Bauunternehmung bemühen sich, diese möglichst gering zu halten. Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Wegebauarbeiten II
In der Verzweigung Stockenrain / Trotte finden ebenfalls Bauarbeiten statt. Ab dieser Woche ist hier ebenfalls mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: - Josef Schlienger, Niedermatt 39, 4316 Hellikon, Luft / Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 56, Niedermatt. - André Hohler, Obermatt 16, 4316 Hellikon, Luft / Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 334, Obermatt. Der Gemeinderat
Notfalltreffpunkt Hellikon beim Turnhalleneingang – Hilfe beim Ausfall der Notrufnummern
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Das hat der Ausfall der Notrufnummern in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli 2021 gezeigt. Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen rasch und wirksam Unterstützung zu bieten, werden im Kanton Aargau seit dem 15.10.2020 Notfalltreffpunkte geführt. Wenn bei solch einem grösseren Ereignisfall Unterstützung benötigt wird, können Notfalltreffpunkte zur Anlaufstelle für die Bevölkerung und zum lokalen Dreh- und Angelpunkt des Krisenmanagements werden, um Hilfe und Informationen zu erlangen. Mindestens einen Notfalltreffpunkt gibt es in jeder Aargauer Gemeinde. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z.B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton besetzt. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App «Alertswiss» oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert. In unserer Gemeinde Hellikon befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Turnhalleneingang, Schulstrasse 18, 4316 Hellikon. Der Gemeinderat
Neophyten – Einjähriges Berufskraut
Dichte Bestände verändern die Artenzusammensetzung der heimischen Vegetation stark. Insbesondere können konkurrenzschwache Arten verdrängt werden, v.a. in mageren Wiesen und Weiden sowie an ruderalen Standorten. Angesichts der aktuell starken Ausbreitung sind auch grosse Schäden an seltenen und gefährdeten Arten denkbar. Bekämpfung: Das Einjährige Berufkraut lässt sich einfach samt Wurzeln ausreissen. Aus der Samenbank keimen aber noch über Jahre neue Pflanzen aus. Deshalb muss das Blühen und Fruchten der Art konsequent verhindert werden. Weitere Details finden Sie demnächst in ihrem Briefkasten oder ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles/Neuigkeiten! Helfen Sie mit! Oft kennen Eigentümer von befallenen Flächen das Einjährige Berufkraut oder die Problematik von Neophyten nicht. Dann hilft es, betroffene Eigentümer aufzuklären, um sie so zur Mithilfe bei der Bekämpfung zu motivieren. Nur eine koordinierte, mehrjährige Bekämpfung mit langfristiger Nachsorge führt zum Erfolg. Meldungen zu Fundstandorten nimmt auch die Gemeindeverwaltung per Mail (
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: – In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. – In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat