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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2024

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 04. Juli 2024 bis 05. August 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-13

Bauherrschaft: Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Luft-Wasser-Wärmepumpe Innenaufstellung ersetzen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Stiebel Eltron WPL 13 ACS Aussenaufstellung; Lage: Parzelle 916, Maienrain; Zonenart: Wohnzone A; Die Bauverwaltung

Erreichbarkeit Sommerferien

Aufgrund der Sommerferien ist die Gemeindeverwaltung telefonisch sowie per E-Mail eingeschränkt erreichbar. Auch während der Schalteröffnungszeiten sind nicht alle Abteilungen besetzt, was zu längeren Rückmeldezeiten bei fachspezifischen Anfragen führen kann. Der Schalter der Verwaltung bleibt jedoch wie gewohnt am Montagmorgen 07.30 bis 12.00 Uhr, am Dienstagnachmittag 13.00 bis 18.30 Uhr und am Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen ausserhalb dieser Schalteröffnungszeiten sind wie üblich möglich. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen auch über die Gemeindehomepage angeboten. Dort finden Sie im Online-Schalter Dokumente zum Herunterladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter), die Sie zu Hause ausfüllen und der Gemeindeverwaltung per E-Mail senden können (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Zudem können Behördengänge über verschiedene ePlattformen (Smart Service Portal, eBau, eUmzug etc.) durchgängig und medienbruchfrei erledigt werden. Die Gemeindekanzlei

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 11. Juli. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF