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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2023

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt: – Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon, Sanierung Dach bestehendes Ökonomiegebäude und Erweiterung Remise, Parzelle 716. Der Gemeinderat

Information über die
Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle entsorgt werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten! Der Gemeinderat

Ablaufdaten Reiseausweise
überprüfen

Damit die geplanten Ferien ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise rechtszeitig überprüft werden. Identitätskarten sind durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beantragen (den alten Ausweise und ein neues Passfoto mitbringen). Die Austellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage. Die Einwohnerdienste

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Der Gemeinderat

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Der Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: – In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. – In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung/Regio-Steuer­amt – Sommeröffnungszeiten

Während den Sommerferien, ab Montag, 10. Juli, bis Freitag, 11. August 2023, gelten für die Gemeindeverwaltung und das Regio-Steueramt wieder folgende Sommeröffnungszeiten (Schalter und Telefon): Montag bis Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Am Nachmittag hingegen bleiben Schalter und Telefon geschlossen. Termine ausserhalb dieser Sommeröffnungszeiten sind dennoch möglich. Es können in Absprache mit den verschiedenen Abteilungen telefonisch oder per mail Termine vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind auf wallbach.ch publiziert. Wir bitten um Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 13. Juli. Sammelsack-Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF

Frauenbund Hellikon: Bräteln auf dem Neulig

Gemütliches Zusammensitzen bei
«Uelis Schopf» am Freitag, 14. Juli. Ab 17 Uhr ist das Grillfeuer bereit und die Garnituren sind aufgestellt. Vorhanden sind Getränke, Kaffee und Kuchen. Das Grillgut, eventuelle Beilagen und das Geschirr sind bitte selber mitzubringen. Für Auskünfte oder für eine Mitfahrgelegenheit melde man sich bitte bei Heidi Waldmeier, 079 392 32 72. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Abend.