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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2023

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 22. Juni 2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 28. Juli 2023. I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 280 / Anwesende 33 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022; Genehmigung der Jahresrechnung 2022 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2022, Ablehnung der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde; II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 610 / Anwesende 73 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022; Genehmigung der Kreditabrechnung Dekretsbeitrag Kantonsstrasse, Genehmigung der Kreditabrechnung Sanierung Reservoir Stockenrain, Genehmigung der Jahresrechnung 2022 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2022; Zustimmung zur Gründung des Gemeindeverbandes Feuerwehr Wabrig mit Genehmigung der vorliegenden Satzungen, Genehmigung eines Gemeindebeitrags Hellikon in der Höhe von CHF 40‘000.00 an die Projektierungskosten für den Neubau eines Feuerwehrmagazins in Hellikon, Zustimmung zum Verpflichtungskredit über CHF 115‘000.00 Zusatzprojekt «Erneuerung Steueranlage» für die Wasserversorgung Wabrig, Zustimmung zum Zusatzkredit über CHF 80‘000.00 für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland («BNO-Revision»), Ablehnung der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde. Der Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 – 111 des kantonalen Baugesetzes sind: - In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat

Pro Senectute Mittagstisch

Am Mittwoch, 5.7., um 12 Uhr treffen wir uns im Wabrig Stübli. Wir geniessen ein feines Mittagessen und verbringen gemütliche Zeit miteinander. An- oder Abmeldungen bei Ursula Mohler – 079 447 39 78 – bis Montag, 3.7. bis 18 Uhr. Es freuen sich: Ursula & Erika