Erneuerung Flurwege und Wasserversorgung / Periodische Wiederinstandstellung (PWI): Öffentliche Auflage und Rechtsmittelbelehrung
In der Gemeinde Hellikon werden verschiedene landwirtschaftliche Infrastrukturanlagen (Flurwege, Wasserversorgung etc.) instand gestellt und teilweise erneuert. Angaben zu den baulichen Massnahmen können den Auflageakten (Technischer Bericht und Pläne) entnommen werden. Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, Artikel 17a des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 95 des kantonalen Baugesetzes publiziert. Die Projektakten liegen vom 15. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 im Gemeindehaus Hellikon auf und können dort während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt. Einwendungen gegen die oben aufgeführten Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hellikon zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Vereinigungen im Sinne von Artikel 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind ebenfalls zur Einwendung berechtigt. Der Gemeinderat.
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-09
Bauherrschaft: BirdLife Aargau, Kathrin Hochuli, Bachstrasse 43, 5000 Aarau; Grundeigentümer: BirdLife Aargau, Kathrin Hochuli, Bachstrasse 43, 5000 Aarau; Projektverfasser: BirdLife Aargau, Kathrin Hochuli, Bachstrasse 43, 5000 Aarau; Bauvorhaben: Neubau und Sanierung von Trockenmauern; Lage: Parzelle 466, Stockenrain (Naturschutzreservat BirdLife); Zonenart: Landwirtschaftszone / kantonale Zustimmung erforderlich. Die Bauverwaltung
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt: - P. Mahrer + L. Doretto, Stangenmatt 30, 4316 Hellikon, Anbau Schopf an EFH und Gartenumgestaltung, Parzelle 856; Der Gemeinderat
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 18. Juni 2023
Am Sonntag, 18. Juni 2023 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt: • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen); • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG); • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz); • Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023; • Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen-Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023; • Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» vom 15. Juni 2020; Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 18. Juni 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Ablaufdaten Reiseausweise überprüfen
Damit die geplanten Ferien ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise rechtszeitig überprüft werden. Identitätskarten sind durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beantragen (den alten Ausweise und ein neues Passfoto mitbringen). Die Austellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage. Die Einwohnerdienste
Information über die Neophytensäcke
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle, entsorgt werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten! Der Gemeinderat