Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023, ein. Diese findet im Mehrzweckraum statt. Beachten Sie bitte, dass die Ortsbürgergemeindeversammlung bereits um 19.00 Uhr beginnt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen. Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.00 Uhr: • Begrüssung; • Wahl der Stimmenzähler; • Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022; • Beschlussfassung über die Rechnung 2022; • Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde Hellikon per 01.01.2024; • Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage; Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr: • Begrüssung; • Wahl der Stimmenzähler; • Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2022; • Kreditabrechnung Dekretsbeitrag Sanierung Kantonsstrasse; • Kreditabrechnung Sanierung Reservoir Stockenrain; • Beschlussfassung über die Rechnung 2022; • Gründung «Gemeindeverband Feuerwehr Wabrig»; • Genehmigung eines Gemeindebeitrags Hellikon in der Höhe von CHF 40’000.00 an die Projektierungskosten für den Neubau eines Feuerwehrmagazins in Hellikon; • Verpflichtungskredit über CHF 115’000.00 Zusatzprojekt «Ersatz Steuerung» zum Wasserleitungsersatz, Reservoir «Ebnet» Wabrig; • Zusatzkredit über CHF 80’000.00 für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland («BNO-Revision»); • Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde Hellikon per 01.01.2024; • Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage; Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, ab dem 01. Juni 2023 zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 18. Juni 2023
Am Sonntag, 18. Juni 2023 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt: • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen); • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG); • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz); • Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023; • Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen-Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023; • Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» vom 15. Juni 2020. Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 18. Juni 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: - In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.; - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (Art. 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Der Gemeinderat
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen Welismatt, Höhli und Bürgler
Ab 05. Juni 2023 sind die Abschlussarbeiten des Ausbaus des Swisscom-Glasfasernetzes geplant. Mit Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen sind auf folgenden Gemeindestrassen zu rechnen: Welismatt, Höhli und Bürgler. Die Zufahrt sollte von einer Seite her immer gewährleistet sein. Der Gemeinderat
Pro Senectute Mittagstisch
Am Mittwoch, 7.6., um 12 Uhr, treffen wir uns im Wabrig Stübli. Wir geniessen ein feines Mittagessen und verbringen gemütliche Zeit miteinander. Wir erwarten einen Gast für ein interessantes Referat. An- oder Abmeldungen bei Ursula Mohler – 079 447 39 78 bis Montag, 5.6. bis 18 Uhr. Es freuen sich: Ursula und Erika