Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 03. Juni 2022
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 03.06.2022, ein. Diese findet wieder im Mehrzweckraum statt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen. Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr: • Begrüssung; • Wahl der Stimmenzähler; • Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2021; • Genehmigung der Jahresrechnung 2021 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2021; • Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage; Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr: • Begrüssung; • Wahl der Stimmenzähler; • Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2021; • Genehmigung der Jahresrechnung 2021 (inklusive Spezialfinanzierung / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2021; • Kreditabrechnung K494: Wasserleitungen Kantonsstrasse; • Kreditabrechnung Erneuerung: Hochwasserentlastungen; • Kreditabrechnung K494: Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse; • Kreditabrechnung Hochwasserschutz Möhlinbach; • Kreditabrechnung Schulstrasse Strassenanpassung; • Verpflichtungskredit Sanierung Niedermatt; • Verpflichtungskredit Umbau/Sanierung Kindergarten; • Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage; Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, ab dem 19. Mai 2022 zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Pfingstmontag, 06.06.2022, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 07.06.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: - In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Der Gemeinderat
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Der Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 2. Juni. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF
Gratis-Entsorgung
Elektrogeräte, Unterhaltungs- und Büro-Elektronik sowie Zubehör / Verbrauchsmaterial wie CDs, Disketten, Taxcards – Samstag, 4. Juni, von 10 – 11 Uhr – Sammelstelle Dreschschopf Hellikon. Die kostenlose Entsorgung gilt auch für Leuchtstoffröhren, LED–, Energiespar–, sowie Metalldampflampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfallsack gehören gewöhnliche Glüh- und Spotbirnen. GAF