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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 21-2023

Erteilte Baubewilligungen

• Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt: – Philipp Müller, Maienrain 16, 4316 Hellikon, Abbruch bestehender Schopf und Ersatz/neue Fenster, Parzelle 250, Maienrain 32; • Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt: – Fam. Hofer, Obere Strasse 37, 4316 Hellikon, Ersatz Vordach Gartenhaus und Stützmauer für Parkplatz, Parzelle 258; Der Gemeinderat

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 25. Mai 2023 bis 03. Juli 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 23-06

Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon; Projektverfasser: ERNE AG Holzbau, Rüchligstrasse 53, 4332 Stein; Bauvorhaben: Sanierung Dach bestehendes Ökonomiegebäude und Erweiterung Remise; Lage: Parzelle 716, Neulig; Zonenart: Landwirtschaftszone / kantonale Zustimmung erforderlich; Die Bauverwaltung

Orientierungsversammlung vom 25. Mai 2023

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 werden unter anderem die Geschäfte «Verpflichtungskredit (Ergänzung) Wasserversorgungs-Projekt Wabrig», «Vereinigung Ortsbürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde» sowie «Zusatzkredit BNO-Revision» traktandiert. Der Gemeinderat möchte über diese drei Geschäfte vorgängig an einer separaten Orientierungsveranstaltung informieren. Die Veranstaltung findet am 25. Mai 2023, 19:00 Uhr im Mehrzweckraum statt. Es sind alle Stimmberechtigten sowie auch alle sonst Interessierten herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Pfingstmontag, 29.05.2023, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 30.05.2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung

Information über die ­Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten weissen Säcke können in den Abfallcontainern der Gemeinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle, entsorgt werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten!

Vereine können wieder bis zu 5’000 Franken gewinnen

Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung und Entwicklung sowie Soziales engagieren, können im Rahmen des «AEW Energiebatzen» wieder bis zu 5000 Franken für die Realisierung ihrer Projekte gewinnen. Die beliebten «Energiebatzen» werden bereits zum 5. Mal verteilt und sollen das Aargauer Vereinsleben aktiv unterstützen sowie Projekte fördern, die den Aargau noch attraktiver machen. Ob es um die Anschaffung neuer Vereins-Shirts, ein Jubiläumsfest oder ein Projekt im Bereich Kultur und Soziales geht: Die AEW unterstützt nicht gewinnorientierte Vereine und Institutionen aus dem Kanton Aargau. Nachdem die Plattform 2021 ins Leben gerufen wurde, unterstützt die AEW Vereine und Organisationen jährlich mit insgesamt 30’000 Franken. Am 1. Juni startet die erste Projekteinreichungsphase in diesem Jahr. Bis am 16. Juli können sich Vereine unter www.aew-energiebatzen.ch registrieren und Projekte selbstständig erfassen. Ab dem 17. Juli beginnt die Abstimmungsphase, in der jede und jeder täglich für sein Herzensprojekt abstimmen kann. Die Aargauerinnen und Aargauer entscheiden, welche Projekte gewinnen Nicht die AEW Energie AG entscheidet, wer die «Energiebatzen» erhält, sondern die Aargauerinnen und Aargauer. Während der Abstimmungsphase kann täglich für ein Projekt abgestimmt werden. Es gilt also das private und berufliche Umfeld zu animieren, täglich für das eigene Projekt zu stimmen. Die acht Projekte mit den meisten Stimmen erhalten zwischen 1’000 und 5’000 Franken. AEW Energie AG, Unternehmenskommunikation

Gratis-Entsorgung

Elektrogeräte, Unterhaltungs- und Büro-Elektronik sowie Zubehör / Verbrauchsmaterial wie CDs, Disketten, Taxcards Samstag, 3. Juni, von 10 – 11 Uhr, Sammelstelle Dreschschopf Hellikon. Die kostenlose Entsorgung gilt auch für Leuchtstoffröhren, LED–, Energiespar–, sowie Metalldampflampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfallsack gehören gewöhnliche Glüh- und Spotbirnen. GAF

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 1. Juni. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF

Schützengesellschaft Zuzgen

Eidgenössisches Feldschiessen 2023

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit & Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und Schützinnen sowie für diejenigen, die gerne schiessen oder es probieren möchten. Dieses Jahr führt die Schützengesellschaft Zuzgen das Feldschiessen über das Wochenende vom 3./4. Juni in der Gemeinschaftsschiessanlage Ghei in Wegenstetten durch. Es wird mit dem Gewehr auf die Distanz von 300m geschossen. Die Teilnahme ist gratis, für Nicht-Schützen stehen vor Ort Waffen und Betreuer zur Verfügung. Schiesszeiten: Do. 25.5.: 18.30 – 20.30 Uhr; Sa. 3.6.: 13.30 – 17 Uhr; So. 4.6.: 9 – 12 Uhr; Das Feldschiessen ist nicht nur für Spitzenschützen, sondern sollte für alle ein Volksfest sein und bleiben.