Baugesuchspublikationen
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 12. Mai 2022 bis 13. Juni 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Baugesuch Nr.: 22-08 Bauherrschaft: Reto Hasler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Reto Hasler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Einfamilienhaus-Neubau mit angebautem Autounterstand; Lage: Parzelle 152/153, Stockenrain; Zonenart: Wohnzone A; Baugesuch Nr.: 22-09 Bauherrschaft: Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten; Grundeigentümer: Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten; Projektverfasser: Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten; Bauvorhaben: Einfamilienhaus-Neubau mit Einliegerwohnung; Lage: Parzelle 146, Trotte; Zonenart: Wohnzone A; Baugesuch Nr.: 22-10 Bauherrschaft: Peter Hasler-Althaus, Oberdorf 8, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Peter Hasler-Althaus, Oberdorf 8, 4316 Hellikon; Projektverfasser: W. Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten; Bauvorhaben: Wohnungseinbau in Gebäude AGV-Nr. 450 / Stützmauer bei Gebäude AGV-Nr. 245; Lage: Parzelle 286, Stangenmatt; Zonenart: Wohnzone B; Baugesuch Nr.: 22-11 Bauherrschaft: Musikschule Unteres Fricktal, Lindenstrasse 3, 4310 Rheinfelden
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon; Projektverfasser: faro living GmbH, Panoramaweg 24, 5070 Frick; Bauvorhaben: Informationstafel – Musikweg Unteres Fricktal (5-7 Jahre); Lage: Parzelle 849, Stockeholde; Zonenart: ausserhalb Bauzone (Wald) – Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich. Die Bauverwaltung
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 15.05.2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt: • Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG); • Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz); • Bundesbeschluss vom 01. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); • Aargauische Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeiten der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)» vom 04. Juni 2020; • Steuergesetz (StG); Änderung vom 07. Dezember 2021; Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 15. Mai 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Häckseldienst
Montag, 23. Mai. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Häckseltermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Häckseltag bis 07.00 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF
Naturschutzverein
Einladung zum Feierabendmost. Was blüht denn da? Auf diese Frage erteilt Amandus Brogle auf einem 1-1,5 Stunden dauernden Rundgang in der nahen Umgebung Antworten und weitere Informationen. Treffpunkt ist am Freitag, 13.5. um 18.30 Uhr beim Schulhaus Hellikon. Anschliessend geniessen wir bei gemütlichem Beisammensein den Feierabendmost. Bei zweifelhafter Witterung erteilt Amandus Brogle, 079 443 28 94 Auskunft über die Durchführung. Als Verschiebungsdatum ist der Freitag, 20. Mai, reserviert. Wir freuen uns auch über die Teilnahme von Personen ohne Mitgliedschaft beim Naturschutzverein Hellikon! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
1. ordentliche Abgeordnetenversammlung Fricktal Regio Planungsverband
Die 21. ordentliche Abgeordnetenversammlung 2022 des Planungsverbandes Fricktal Regio findet am 3. Juni, 13.30 Uhr, in der Stadthalle Laufenburg statt. Traktanden: 1. Begrüssung, 2. Feststellen der Präsenz und Wahl der Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen, 3. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 9. März 2022 in Frick, 4. Jahresberichte 2021, 5. Rechnung 2021, 6. Legislaturziele 2022-2025, 7. Anpassung Geschäftsreglement, 8. Anträge aus den Gemeinden, 9. Verschiedenes und Umfrage – Dem Planungsverband Fricktal Regio gehören folgende Gemeinden an: Böztal, Eiken, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Hellikon, Herznach, Kaiseraugst, Kaisten, Laufenburg, Leibstadt, Magden, Mettauertal, Möhlin, Mumpf, Münchwilen, Oberhof, Obermumpf, Oeschgen, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Schwaderloch, Sisseln, Stein, Ueken, Wallbach, Wegenstetten, Wittnau, Wölflinswil, Zeihen, Zeiningen, Zuzgen. – Die Versammlung ist öffentlich. Die Versammlungsunterlagen können auf allen Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden und sind ferner auf www.fricktal.ch/regionalplanung/veranstaltungen zum Herunterladen abgelegt.
Umfrage Landschaftsqualität im Jurapark Aargau
Dank der Trägerschaft des Jurapark Aargau können sich Landwirtinnen und Landwirte seit 2015 für die Förderung der Landschaftsqualität engagieren. Erfreuliche 72 Prozent aller berechtigten Betriebe im Parkgebiet setzen im Rahmen des laufenden Landwirtschaftsprogramms Massnahmen um, die zu einem landschaftlich attraktiven Lebens- und Naherholungsraum im Kulturland beitragen. Für die Erfolgskontrolle des Projekts «Landschaftsqualität» sind die Verantwortlichen des Jurapark Aargau an persönlichen Eindrücken der Bevölkerung hinsichtlich der Jurapark-Landschaft interessiert. Die kurze Online-Umfrage kann noch bis am Montag, 15.5.2022 ausgefüllt werden. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung: www.jurapark-aargau.ch/landschaftsqualitaet; Bei Fragen steht Anja Trachsel, Natur & Landschaft, zur Verfügung: