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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 16-2024

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 18. April 2024 bis 20. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-08

Bauherrschaft: Gemeindeverband Feuerwehr Wabrig, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Steck+Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; Bauvorhaben: Neubau Feuerwehrmagazin; Lage: Parzelle 40, Schulstrasse; Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen – ÖBA / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Gewässerraum); Die Bauverwaltung

Sensibilisierung und Bitte

Bei uns im Dorf ist es noch üblich, dass auch nichtmotorisierte Menschen auf den Quartierstrassen unterwegs sind. Entweder als Fussgänger, auch viele Kinder, als Velofahrer oder mit sonstigen fahrzeugähnlichen Geräten, mit Kinderwagen oder Hunden an der Leine. Die meisten Quartierstrassen sind bei uns ohne Trottoir, so dass diese Strassenbenützer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Da diese Fahrbahn auch von Autofahrern, Führer von grossen landwirtschaftlichen Fuhrwerken oder Baumaschinen benutzt werden, kann es bei mangelnder Vorsicht und Rücksicht zu gefährlichen Situationen kommen. Bedenken Sie, auf unseren schmalen Strassen müssen Sie auf die halbe Sichtweite anhalten können, auf den zum Teil unübersichtlichen Strecken und Rechts-Vortritts-Situationen bedeutet dies eine achtsame und vorsichtige Fahrweise mit der entsprechenden Geschwindigkeitsgestaltung. Also fahren Sie bitte vorsichtig und mit der nötigen Aufmerksamkeit. Besten Dank. Der Gemeinderat

Streifzug durch die Natur

Der Naturschutzverein Hellikon lädt herzlich ein zur naturkundlichen Wanderung in Hellikon am Sonntag, 28. April 2024. Der Anlass ist öffentlich. Im Anschluss an die Wanderung erwartet uns Ursula Mohler zu einem feinen Frühlingsfrühstück im Wabrigstübli. Besammlung zum Rundgang (ca. 11/2 h): 7 Uhr beim Dorfbrunnen, Mitteldorf Hellikon. Ausrüstung: Gute Schuhe, Getränke, ev. Feldstecher. Die Wanderung wird nur bei trockenem Wetter durchgeführt. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Einfinden zum Frühstück: 9 Uhr im Wabrigstübli. Anmeldung an Amandus Brogle, Tel. 061 871 09 32 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bis 24.4. zwingend erforderlich (beschränktes Platzangebot!). Das Frühstück wird bei jedem Wetter beibehalten.