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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 16-2022

 

Eidgenössische Volksabstimmung vom 15.05.2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt: • Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG); • Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz); • Bundesbeschluss vom 01. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); • Aargauische Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeiten der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)» vom 04. Juni 2020; • Steuergesetz (StG); Änderung vom 07. Dezember 2021; Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 15. Mai 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro

Entsorgung Pferdekot
Vermehrt sind bei der Gemeindeverwaltung Meldungen eingetroffen, dass der Pferdekot nicht korrekt entsorgt wird und auf öffentlichen Strassen liegen bleibt. Reitende sind verpflichtet, den Pferdekot auf befestigten Strassen aufzunehmen und selbst zu entsorgen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und fremde private Grund nicht durch die Tiere veunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Der Gemeinderat
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Der Gemeinderat

Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: • In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. • In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat

Kunststoffsammlung
Donnerstag, 21. April. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF

Naturschutzverein – Wer pfeift da?
Nach langer Corona- Pause lädt der Naturschutzverein Hellikon wieder zu einem Feierabendmost ein. Treffpunkt ist am Freitag, 22.04., um 18.30 Uhr beim Schulhaus Hellikon. Hansruedi Böni aus Rheinfelden wird uns zu Beginn auf einer 1–1,5 Stunden dauernden Vogelexkursion durch die nähere Umgebung führen. Anschliessend geniessen wir bei gemütlichem Beisammensein den Feierabendmost. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei zweifelhafter Witterung erteilt Thomas Greber (079 377 00 23) Auskunft über die Durchführung. Wir freuen uns auch über die Teilnahme von Personen ohne Mitgliedschaft beim Naturschutzverein Hellikon!

Eine Chance für die Zukunft Gemeinsame Lernprozesse sind die Basis unseres Zusammenlebens
Reklamationen und Unstimmigkeiten unlängst aber auch bereits vor einiger Zeit haben dazu geführt, dass die Kirchenpflege Wegenstetten-Hellikon alle Pfarreiangehörigen zu einen «Runden Tisch» einlädt. Gemeinsam dürfen und wollen wir über die Zukunft unserer Kirchgemeinde im Raume des Pastoralraums diskutieren. Damit der Abend konstruktiv verlaufen kann, haben wir uns professionelle Unterstützung geholt. Eine Fachfrau wird durch den Abend führen. Wir gehen den Fragen nach: • Was fehlt Ihnen/dir in unserer Kirchgemeinde? • Was soll geändert werden? • Was sind Ihre/deine konkreten Wünsche? Wir laden dich/Sie zur offenen Diskussion ein auf Donnerstag, 21. April, 19 Uhr, in die Aula in Wegenstetten. Wir freuen uns auf eine offene, konstruktive und zukunftsweisende Diskussion. Kirchenpflege Wegenstetten-Hellikon

GV 2022 und öffentlicher Bezirksparteitag der SVP Bezirk Laufenburg
Am Dienstag, 26. April 2022 findet im Gasthaus Bären, Bözen um 19.30 Uhr die GV 2022 statt. Um 20.15 Uhr findet der öffentliche Bezirksparteitag statt. Es werden die Eidg. und Kant. Abstimmungsvorlagen durch National- und Grossräte vorgestellt. Im Anschluss berichtet Landammann, Alex Hürzeler, über Neuigkeiten aus Aarau. Wir freuen uns, viele Interessierte im Bären Bözen zu begrüssen. SVP Bezirk Laufenburg

Informationen zum «Alters- und Pflegegesetz»
Sehr geehrte Einwohnerin, sehr geehrter Einwohner – Die Gemeinderäte von Buus, Hemmiken, Maisprach, Rickenbach und Wintersingen haben entschieden, gemeinsam die APG-Versorgungsregion Farnsberg plus zu gründen. Mit dieser bürgernahen und effizienten Lösung können wir die gesetzlich notwendigen Vorgaben des Alters- und Pflegegesetzes (APG) umsetzen und dabei auf die bestehenden und bewährten Angebote Dritter (z.B. Spitex, Alters- und Pflegeheime, Pro Senectute) sowie der gemeindeeigenen Infrastruktur fokussieren. Der Vertrag der APG-Versorgungsregion ist ausgehandelt und durch die Gemeinderäte der fünf Gemeinden verabschiedet worden. Die Erläuterungen zum Vertrag sowie den Antrag zur Bildung der APG-Versorgungsregion Farnsberg plus entnehmen Sie der Einladung zur jeweiligen Einwohnergemeindeversammlung im Mai bzw. Juni.