Öffentliche Auflage Baugesuch und Gesuch für das Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Ort: Gemeindekanzleien Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Ober-mumpf und Mumpf. Auflage: 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten. Gesuchstellerinnen: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Baugesuch und Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen (nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998. Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Gegen das Baugesuch und die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Der Gemeinderat
Grabaufhebung Feld 5 Mai 2026 / Bereitstellung Mulde April 2026
Im Rahmen der Grabaufhebung des Feldes 5 beim Friedhof Hellikon im Mai 2026 wird ab Montag, 13. April 2026, beim Parkplatz eine Mulde für Grabsteine und Grabsteinfassung zur Verfügung gestellt. Bei weitergehenden Fragen und Unklarheiten rund um diese Grabaufhebung zögern Sie bitte nicht, ungeniert den Leiter Werkhof, Noah Gut, telefonisch zu kontaktieren: 079 533 79 57. Der Gemeinderat und der Werkhof
Amtliche Vermessung: Gebäudenachführung
Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vor Ort vermessen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jede Grundeigentümerin einzeln zu orientieren und individuell Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 16. April. Sammelsack-Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF
Pro-Senectute-Mittagstisch
Am Mittwoch, 15. April, um 12 Uhr treffen wir uns im Wabrig-Stübli. Wir geniessen ein feines Mittagessen und verbringen Zeit miteinander. An- und Abmeldungen bei Ursula Mohler, 079 447 39 78, bis Montag, 13. April, 18 Uhr. Es freuen sich: Erika und Ursula