Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
21 °C Luftfeuchtigkeit: 49%

Samstag
9 °C | 21.8 °C

Sonntag
6.4 °C | 15.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 11-2023

Natur findet Stadt – Frühlingsfest

Unter dem Motto «Natur-Genuss» findet am 06. Mai 2023 von 11.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr auf dem Turnplatz ein Anlass mit verschiedenen Angeboten statt. Info-Stände zu Natur- und Naturschutz-Themen, Info-Stände zu Regionalprodukten, Verpflegungsstände, Kinder-Angebote. Reservieren Sie sich den Termin! Die Landwirtschafts-Wald- und Naturschutz-Kommission und der Gemeinderat

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Der Gemeinderat

Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Der Gemeinderat

Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschliesslich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2023 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Der Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 – 111 des kantonalen Baugesetzes sind: • In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. • In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Die Einwohnerdienste

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt: - Martin Schlienger, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon, Umnutzung Scheune zu Wohnraum / Gartengestaltung, Parzelle 37, Schulstrasse; Der Gemeinderat

Männerriege

Die Männerriege Hellikon bietet am Mittwoch, 22. März um 20.00 Uhr in der Turnhalle eine Schnupperturnstunde an. Wir sind ein vielseitig aufgestellter Verein und unser Leiter bietet ein abwechslungsreiches Programm an. So ist bestimmt für jeder Mann etwas dabei. Fühlst Du Dich angesprochen, komm doch einfach vorbei und mach Dir selbst ein Bild. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an unseren Präsidenten Ernst Waldmeier wenden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Männerriege

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 23. März. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF