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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 11-2022

 

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Gemeinderat

Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Gemeinderat

Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschliesslich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2022 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 – 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Gemeinderat

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Einwohnerdienste

Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17. März 2022 bis 18. April 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
• Baugesuch Nr.: 22-07; Bauherrschaft: N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon; Projektverfasser: N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Sanierung Fassade / Ersatz Aussentreppe & Dachziegel; Lage: Parzelle 81, Hauptstrasse; Zonenart: Kernzone. Bauverwaltung

Fachreferat über das öffentliche Beschaffungswesen
Am Mittwoch, 16. März, findet in der SteinliAula Schulanlage Storebode, Möhlin ein Fachreferat zum Thema «Neues öffentliches Beschaffungswesen» im Kanton Aargau statt. Das Referat dazu wird Dr. Hans R. Schibli, Rechtskonsulent des Aargauischen Gewerbeverbandes, halten. Er wird dabei aufzeigen, welche Möglichkeiten mit dem neuen Gesetz bestehen, um bei öffentlichen Aufgaben noch fairere und differenzierte Ausschreibungsunterlagen erstellen zu können. Eingeladen sind alle Unternehmerinnen, Unternehmer, Gemeindevertreter sowie alle Submissions-Interessierte des Bezirks Rheinfelden. Anmeldungen nimmt entgegen: Alfons Paul Kaufmann, Wallbach auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Turnveteranenvereinigung Fricktal
Jass-Nachmittag
im Gasthaus Rössli in Eiken
Am Donnerstag, 17. März, findet das diesjährige Jassturnier, wie an der Herbstversammlung mitgeteilt, im oben genannten Gasthaus statt. Man trifft sich ab 13 Uhr zur Standblattausgabe, ab 13.30 Uhr ist dann Jassbeginn. Spielart: Einfacher Schieber mit 4 Passen zu 12 Spielen und zugelostem/r Partner/in pro Runde, gespielt wird mit französischen Karten. Bewertung: «Obenabe» und «Undenufe» werden einfach bewertet, ohne «Stöck» und ohne «Wyys» – Pro Spiel gibt es 157 Punkte. Um ca. 17 Uhr: Rangverlesen und gemütliches Beisammensein bei Speis und Trank im Gasthaus Rössli.