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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeindeversammlung Gipf-Oberfrick: Gesamtrevision Nutzungsplanung genehmigt

(ut) Trotz heissem Sommerwetter konnte Gemeindepräsidentin Verena Buol Lüscher 163 von insgesamt 2654 Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung begrüssen.

 

Zügig genehmigt wurden Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2024. Der Ertragsüberschuss belief sich 2024 auf 718 755.69 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 153 724 Franken Die Hauptgründe für den besseren Abschluss sind in erster Linie höhere Steuereinnahmen aber auch ein tieferer Aufwand in verschiedenen Abteilungen. Mittagstisch, Hort und Lotsendienst sind drei Angebote, welche an der Schule Gipf-Oberfrick nicht mehr wegzudenken sind. Bis jetzt bestanden für alle drei Bereiche separate Defizitgarantien. Diese werden neu unter einem Kostendach in der Höhe von wie bisher gesamthaft 105 000 Franken zusammengefasst. Auch der Erweiterung des Betreuungsangebots auf den Mittwochnachmittag wurde zugestimmt. Unbestritten war der Kredit von 500 000 Franken für die Sanierung der Wasserleitungen in der Hofackerstrasse und einem anschliessenden Verbindungsweg, der gleichzeitig mit einem Belag versehen wird. Für die Resterschliessung Rüestelweg/Rüestelstich hat die Gemeindeversammlung im 2022 einen Kredit von CHF 450 000 Franken genehmigt. Nach der Offerteinholung hat sich gezeigt, dass die Kosten bei weitem nicht ausreichen. Dem Zusatzkredit von 200 000 Franken stimmte der Souverän ohne Wortmeldung zu.
Haupttraktandum war zweifelsohne die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Bauordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan sind in den letzten Jahre unter Einbezug von zwei Arbeitsgruppen sowie einem Planungsbüro überarbeitet worden. Vorweg die gute Nachricht. Gipf-Oberfrick muss kein privates Bauland auszonen, wie dies in etlichen Gemeinden der Fall ist. Die Bauordnung wird den aktuellen rechtlichen Bestimmungen angepasst. Zudem enthält sie verschiedene Neuerungen, wie der Verzicht auf eine maximale Gebäudelänge und einen Mehrlängenzuschlag, die Einführung einer Grünflächenziffer, kommunale Energievorschriften und die Schaffung einer neuen Zentrumszone in der Dorfmitte. Damit wird eine qualitätsvolle Innenentwicklung gefördert und das Zentrum von Gipf-Oberfrick gestärkt. Ein Antrag für eine Teilrückweisung der Bestimmung zu Mobilfunkanlagen mit dem Begehren, diesen bezüglich Gesundheits- und Strahlenschutz nochmals zu überprüfen, wurde klar abgelehnt. Abschliessend stimmte der Souverän der neuen Nutzungsplanung mit grosser Mehrheit zu und die Arbeit der Beteiligten wurde mit einem Applaus verdankt.
Nach der Versammlung tauschte man sich beim Apéro in der lauen Sommernacht noch lange angeregt aus.