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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 46-2023

Prämienverbilligung 2024

Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2024 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2023 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2023 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung). Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. SVA-Zweigstelle

Mäuseschwänze

Die Mäuseschwänze können am Freitag, 17. November 2023, von 18.00 bis 18.30 Uhr bei Edith Landolt, Rüestelweg 7, abgegeben werden. Ab Montag, 11. Dezember 2023 bis Freitag, 15. Dezember 2023, kann das Mäusegeld bei der Abteilung Finanzen abgeholt werden. Gemeindekanzlei

Beschluss-Publikation ­Abwasserverband Sisslebach

Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: • Genehmigung Budget 2024; • Genehmigung neues Kostenteilerreglement per 01.01.2024 Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick

Seniorenanlass 60plus: ­Senioren-Träff

Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 24. November 2023, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Mehrzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Seniorenrat

Profitieren Sie noch ein letztes Mal von der Tageskarte SBB!

Die Gemeinde Gipf-Oberfrick stellt pro Tag zwei Tageskarten der SBB zu je CHF 43.00 zur Verfügung. Bis fünf Tage vor dem Reisedatum ist die Reservation den Einwohnern von Gipf-Oberfrick vorbehalten. Mit der Tageskarte sind Sie berechtigt, am Geltungstag auf den Strecken des GA-Bereichs in der 2. Klasse zu fahren (Bahn, Postauto, Schiff, zum Teil Bergbahnen). Die Tageskarten können auf der Homepage www.gipf-oberfrick.ch oder telefonisch bei der Abteilung Finanzen 062 865 80 50 reserviert werden. Sie sind in der bisherigen Form nur noch bis zum 30. Januar 2024 erhältlich, da das Angebot generell eingestellt wird. Nutzen Sie diese Gelegenheit nochmals, um eine neue Region der Schweiz kennen zu lernen! Danach werden die Tageskarten durch das Nachfolgeangebot «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt.