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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 45-2024

Mäuseschwänze

Die Mäuseschwänze können am Montag, 18. November 2024, von 18.00 bis 18.30 Uhr bei Edith Landolt, Rüestelweg 7, abgegeben werden. Es erfolgt keine Barauszahlung der Abteilung Finanzen mehr, das Guthaben wird danach überwiesen. Gemeindekanzlei

Häckseldienst

Am Montag, 11. November 2024, findet wiederum eine von der Gemeinde organisierte Häckseltour statt. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei, Tel. 062 865 80 40 gerne bis Donnerstag, 7. November 2024 17.00 Uhr, entgegen. Der Häckseldienst kostet pro angebrochene Viertelstunde CHF 30.00. Es sind keine Barzahlungen möglich. Es folgt anschliessend eine Rechnungsstellung. Das Häckselgut ist selber zu verwerten. Gemeindekanzlei

Beschluss-Publikation ­Abwasserverband Sisslebach

Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Sitzung vom 30.10.2024 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: • Genehmigung Budget 2025; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick

Rekrutierung der Stützpunkt ­Feuerwehr Frick am Mittwoch, 13. November 2024

Am Mittwoch, 13. November 2024 findet um 19:30 Uhr die Rekrutierung der Stützpunkt Feuerwehr Frick im Feuerwehr Magazin Racht (Neumattstrasse 2) statt. Dazu sind interessierte Einwohnerinnen und Einwohner von Frick, Gipf-Oberfrick und Oeschgen eingeladen. Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Feuerwehrgesetz Frauen und Männer feuerwehrpflichtig sind. Die Feuerwehrpflicht kann im schwarzen Dienst (Rettungsdienst und Brandbekämpfung), in der Verkehrs- oder Sanitätsgruppe geleistet werden. Kommando Stützpunktfeuerwehr Frick