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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2023

Grabräumung 2023

Für die Erdbestattungsgräber (inkl. später in diesen Gräbern beigesetzte Urnen) und Urnengräber mit dem Bestattungsjahr 1998 ist die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber diesen Monat aufzuheben. Die zuständigen Personen wurden gebeten, die Gräber bis spätestens am 16. Oktober 2023 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Räumungsfrist gehen Grabstein und Pflanzen entschädigungslos in den Besitz der Gemeinde über. Das Bauamt wird dann für die Entsorgung besorgt sein. Die betroffenen Familien wurden soweit bekannt bereits mit einem Schreiben darüber informiert. Gemeindekanzlei

Prämienverbilligung 2024

Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2024 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2023 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2023 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung). Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. SVA-Zweigstelle