Ersatzaufforstung für den Ausbau der ARA Kaisten; Rodungsgesuch
Die Erweiterung der ARA Kaisten erfordert definitive Rodungen. Ein Teil des Rodungsersatzes soll in der Gemeinde Gipf-Oberfrick geleistet werden. Gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 wird das entsprechende Rodungsgesuch, in welchem die Rodungsersatzflächen ersichtlich sind, vom 28. August 2023 bis am 26. September 2023 während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Gemeinderat
Wiederinbetriebnahme Bancomat Gipf-Oberfrick
Der Aussenbancomat bei der Raiffeisenbank in Gipf-Oberfrick wurde mit der neusten Sicherheitstechnik ausgestattet und steht ab Freitag, 1. September 2023 wieder uneingeschränkt für die Bevölkerung zur Verfügung. Raiffeisenbank Regio Frick-Mettauertal
Prämienverbilligung 2024
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2024 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2023 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2023 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung). Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. SVA-Zweigstelle
Obligatorisch-Programm 2023
Mangels Schiessgelegenheit im eigenen Dorf können die in Gipf-Oberfrick wohnhaften Pflichtschützen ihr Obligatorisch-Programm in den Schiessanlagen Oeschgen, Wittnau und Oberhof leisten. Armeeangehörige, die im Jahr 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Für 2023 gelten folgende Schiessdaten: Schiessanlage RSA Schlauen, Oeschgen: Freitag, 25. August, 18.00-20.00 Uhr. Schiessanlage Rotel, Wittnau: Freitag 25. August, 18.00-20.00 Uhr. Gemeindekanzlei