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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2022

 

Grossratspräsidentinnenfeier

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom 17. Juni fand die Ehrung und Feier für Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener Brogli statt. Es war ein schönes und würdiges Fest für unsere «höchste Aargauerin». Nebst der grossen Anzahl von Versammlungsteilnehmenden waren auch zahlreiche Gäste auf der Tribüne anwesend. Umrahmt wurde die Feier mit einem gemeinsamen Auftritt des Jugendchors, des Männerchors und der Friday Night Singers vor der Gemeindeversammlung sowie durch die Musikgesellschaft während des Apéros. Die Partyband LöFönk heizte danach mit funkigem Sound gehörig ein. Aufgewärmt waren natürlich schon alle durch die sommerlichen Temperaturen. Das Team Mittagstisch verwöhnte alle mit einem reichhaltigen Apéro und am Weinbrunnen wurde noch lange gesellig zusammengestanden. Ein herrliches Fest, organisiert durch Elisabeth Burgener Brogli zusammen mit der Gemeinde und KUL’TOUR. Herzlichen Dank an alle Helfenden und an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben. Wir wünschen Elisabeth Burgener Brogli eine weiterhin eine erfolgreiche und spannende Amtszeit und alles Gute. Gemeinderat

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 veröffentlicht. Einwohnergemeindeversammlung: 1. Genehmigung des Protokolls vom 19. November 2021. 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021. 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021. 4. Zusicherung des Bürgerrechts von Gipf-Oberfrick an a) Jürgen Binner sowie b) Nizafete Uzairi-Ilazi mit Almir und Elsa Ilazi. 5. Genehmigung der Kreditabrechnungen a) Sanierung eines Teils des Gänsackerwegs, b) Allmend Rössliwiese. Ortsbürgergemeindeversammlung: 1. Genehmigung des Protokolls vom 19. November 2021. 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021. 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021. Die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 25. Juli 2022. Die Beschlüsse über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Gipf-Oberfrick (Traktandum 4) sind unmittelbar nach der Abstimmung in Rechtkraft erwachsen. Gemeinderat

Abgabe der Steuererklärung / Mahngebühren

Im Februar wurde Ihnen die Steuererklärung 2021 zugestellt. Gemäss Richtlinien des Kantonalen Steueramtes werden den Steuerpflichtigen vor dem 30. Juni 2022 noch keine Mahnungen zugestellt. Sollten Sie die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, so bitten wir Sie, diese bis Ende Juni 2022 einzureichen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist uns ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Dies können Sie per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), online (www.gipf-oberfrick.ch oder www.ag.ch/efristerstreckung), via QR-Code, welcher auf der Steuererklärung aufgedruckt ist oder mündlich am Telefon oder Schalter erledigen. Wir danken Ihnen ganz herzlich für die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet werden. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2021 beträgt CHF 35.00. Eine zweite Mahnung würde bereits CHF 50.00 kosten. Abteilung Steuern

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen. Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Der Abstand zwischen Pflanzung und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 cm betragen. Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich. Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe, freigehalten werden. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt „Bestimmungen über Pflanzungen entlang von Strassen und Trottoirs“ auf www.gipf-oberfrick.ch/online-schalter. Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht. Wir bitten Sie, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei Ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen. Besten Dank. Gemeinderat

Seniorenanlass 60plus: ­Senioren-Träff

Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 24. Juni 2022, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Merzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein. Weitere Senioren-Träff-Daten: Freitag, 30.09., 28.10., 25.11., 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Seniorenrat