Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
Am Freitag, 17. Juni, findet in der Mehrzweckhalle die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung statt. Die Einladungen sind den Stimmberechtigten bereits zugestellt worden. Die Langversion zu den einzelnen Traktanden sowie ergänzende Unterlagen finden sich auf der Website www.gipf-oberfrick.ch oder können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Um 18.30 Uhr startet die Ortsbürgergemeindeversammlung. Um 19.00 Uhr beginnt die Einwohnergemeindeversammlung. Ab 18.40 Uhr werden die Stimmberechtigten beim Eintreffen von den drei Chören Jugendchor/Männerchor/Friday Night Singers begrüsst. Nach der Gemeindeversammlung findet die Grossratspräsidentinnenfeier von Elisabeth Burgener Brogli mit einem Apéro, einem Auftritt der Musikgesellschaft und anschliessend mit Partymusik der Band LöFönk statt. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Alle, also auch nicht Stimmberechtigte, sind herzlich dazu eingeladen. Gäste können auf der Tribüne Platz nehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gemeinderat und Elisabeth Burgener Brogli
Grossratspräsidentenfeier Elisabeth Burgener Brogli
Ein Jahr lang ist Elisabeth Burgener Brogli als Grossratspräsidentin die «höchste Aargauerin»! Der traditionelle Empfang in der Wohngemeinde fiel Anfang Jahr der Pandemie zum Opfer. Das holen wir nach und verbinden es mit der Sommergemeindeversammlung. Zur Gemeindeversammlung, die öffentlich ist, sind alle herzlich eingeladen. Danach Ansprachen von Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener Brogli und Landammann Alex Hürzeler. Nach der Gemeindeversammlung sind alle zu einem Apéro eingeladen. Details siehe auch vorstehend unter Gemeindeversammlung. Wir freuen uns auf Sie! Gemeinderat und Elisabeth Burgener Brogli
Kehrichtabfuhr Feiertage
Morgen, Donnerstag, 16. Juni 2022, Fronleichnam, wird kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Freitag, 17. Juni 2022, nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 07.00 Uhr. P. Pfister AG
Verfügung Verkehrsanordnung «Begegnungszone Hüttenweg»
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Verfügende Behörde: Gemeinderat Gipf-Oberfrick; Name der Strasse: Hüttenweg; Art der Verkehrsbeschränkung: Einführung Begegnungszone. Der Gemeinderat verfügt folgende Verkehrsanordnung: Gemeinde 5073 Gipf-Oberfrick, Hüttenweg; Begegnungszone Signal (2.59.5); Rechtliches: Verkehrsgutachten, 31. August 2020, Büro Belloli, Raum- und Verkehrsplanung GmbH; SR 741.213.3, Art. 3 Abs. d.: Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50%-Geschwindigkeit V50 und 85%-Geschwindigkeit V85); Laut dem kantonalen Merkblatt RM.TV.027 «Tempo 30 und Begegnungszonen», welches auf gesetzlichen Grundlagen und Forschungsergebnissen basiert, sind Anforderungen an die Signalisation nach Geschwindigkeit gegeben. Die Einschätzung des Geschwindigkeitsniveaus für Begegnungszonen basiert auf der Geschwindigkeit V85: • V85 ≥ 20km/h sowie < 30km/h: nur Signalisation notwendig; Signalisationsverordnung Art. 22b : 1. Das Signal «Begegnungszone» (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. 2. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. 3. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren. Gültig für den Hüttenweg gemäss Plan Verkehrsanordnung Begegnungszone Hüttenweg. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 17.06.2022 bis 18.07.2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen. Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Der Abstand zwischen Pflanzung und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 cm betragen. Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich. Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe, freigehalten werden. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt «Bestimmungen über Pflanzungen entlang von Strassen und Trottoirs» auf www.gipf-oberfrick.ch/online-schalter. Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht. Wir bitten Sie, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei Ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen. Besten Dank. Gemeinderat
Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff
Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 24. Juni 2022, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Merzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein. Weitere Senioren-Träff-Daten: Freitag, 30.09., 28.10., 25.11., 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Seniorenrat
De schällscht Gipf-Oberfricker am 13.8.2022 – jetzt anmelden
Am Samstag, 13. August 2022 findet der diesjährige «De schnällscht Gipf-Oberfricker» (DSGO) statt. Kinder, Jugendliche und Schüler können sich mit Jahrgang 2007 und jünger über 40 bzw. 60m im Wettkampf messen. Die Anmeldung ist ab jetzt möglich unter https://sv-go.ch/dsgo. Auf der Webpage sind alle weiteren Informationen aufgeschaltet. Der Sportverein Gipf-Oberfrick freut sich auf eine grosse Teilnehmer- und Zuschauerzahl.