Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung, Auffahrt
Infolge Auffahrt bleibt am Freitag, 19. Mai 2023 (Brückentag) die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer 079 885 84 62. Besten Dank für das Verständnis. Gemeindekanzlei
Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff
Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 26. Mai 2023, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Mehrzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein. Weitere Senioren-Träff-Daten: Freitag, 30.06., 29.09., 27.10., 24.11., 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Seniorenrat
Obligatorisch-Programm 2023
Mangels Schiessgelegenheit im eigenen Dorf können die in Gipf-Oberfrick wohnhaften Pflichtschützen ihr Obligatorisch-Programm in den Schiessanlagen Oeschgen, Wittnau und Oberhof leisten. Armeeangehörige, die im Jahr 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Für 2023 gelten folgende Schiessdaten: Schiessanlage RSA Schlauen, Oeschgen: Freitag, 26. Mai, 18-20 Uhr, Dienstag, 20. Juni, 18-20 Uhr, Freitag, 11. August, 18-20 Uhr, Freitag, 25. August, 18-20 Uhr. Schiessanlage Rotel, Wittnau: Freitag, 19. Mai, 18-20 Uhr, Freitag, 16. Juni, 18-20 Uhr, Freitag 25. August, 18-20 Uhr. Schiessanlage Weidli, Oberhof: Freitag, 18. August, 18.30-20.30 Uhr. Gemeindekanzlei
GV Elektra-Genossenschaft
Die Generalversammlung der Elektra-Genossenschaft Gipf-Oberfrick findet am Freitag, 19. Mai, um 19 Uhr im Gasthof Adler in Gipf-Oberfrick statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich für die GV telefonisch bei der Geschäftsstelle EOF AG, Tel. 062 531 31 00 oder per E-Mail
Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach
Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 10. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: – Genehmigung Rechnung 2022; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick