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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 19-2023

Öffnungszeiten ­Gemeindeverwaltung, Auffahrt

Am Auffahrtsdonnerstag, 18. Mai 2023, und am Freitag, 19. Mai 2023 (Brückentag), bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer 079 376 79 70. Besten Dank für das Verständnis. Gemeindekanzlei

Öffnungszeiten Sammelstelle Moosmatt, Auffahrt

Am Auffahrtsdonnerstag, 18. Mai 2023, bleibt die Sammelstelle Moosmatt geschlossen. Besten Dank für das Verständnis. Bauamt

Kehrichtabfuhr an Auffahrt

Am kommenden Feiertag, Donnerstag, 18. Mai 2023, Auffahrt, wird kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Freitag, 19. Mai 2023, nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 07.00 Uhr. P. Pfister AG

Genehmigung Erschliessungsplan Gänsacker

Der Gemeinderat hat am 1. Mai 2023 folgenden Beschluss gefasst: Erschliessungsplan Gänsacker in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Gänsacker wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG). Gemeinderat

Obligatorisch-Programm 2023

Mangels Schiessgelegenheit im eigenen Dorf können die in Gipf-Oberfrick wohnhaften Pflichtschützen ihr Obligatorisch-Programm in den Schiessanlagen Oeschgen, Wittnau und Oberhof leisten. Armeeangehö-rige, die im Jahr 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Für 2023 gelten folgende Schiessdaten: Schiessanlage RSA Schlauen, Oeschgen: Freitag, 26. Mai, 18.00-20.00 Uhr, Dienstag, 20. Juni, 18.00-20.00 Uhr, Freitag, 11. August, 18.00-20.00 Uhr, Freitag, 25. August, 18.00-20.00 Uhr. Schiessanlage Rotel, Wittnau: Freitag, 19. Mai, 18.00-20.00 Uhr, Freitag, 16. Juni, 18.00-20.00 Uhr, Freitag 25. August, 18.00-20.00 Uhr. Schiessanlage Weidli, Oberhof: Freitag, 18. August, 18.30-20.30 Uhr. Gemeindekanzlei