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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 01-2026

Ein gutes neues Jahr!

Gemeinderat und Gemeindepersonal wünschen der ganzen Dorfbevölkerung ein gesundes und frohes 2026. Mögen sich viele Wünsche und gesetzte Ziele erfüllen. Wir freuen uns auf einen weiterhin guten Austausch im neuen Jahr und wünschen Ihnen alles Gute! Gemeinderat und Personal

Weihnachtsbaumentsorgung

Nicht mehr benötigte Christbäume können bei der Grüngutmaterial-Entsorgungsstelle entsorgt werden. Bauamt

Rechtskraft
Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat

Sanierung und Teilerschliessung
Rüestelhalde / Rüestelstich

Am 13. Januar 2026 beginnen die Bauarbeiten für die Sanierung eines Teils des Rüestelstichs sowie für die Erschliessung der Rüestelhalde. Dabei werden auch die bestehenden Wasser- und Sauberwasserleitungen erneuert sowie die Strassenbeleuchtung ergänzt. Die direkt betroffenen Eigentümer und Anstösser wurden bereits vororientiert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich sechs Monate, sodass der Abschluss für Ende Juni 2026 geplant ist. Bauverwaltung

Leitung Offene Jugendarbeit gesucht

Gipf-Oberfrick sucht infolge Ausbau der Jugendarbeit ab sofort eine Leitung Offene Jugendarbeit 50 - 70 %. Das vollständige Inserat mit allen Anforderungen, Informationen sowie die Öffnungszeiten der zu betreuenden Jugendtreffs finden Sie auf www.gipf-ober­frick.ch. Die Leiterin Gesellschaft und Soziales, Joëlle Tobler, 062 865 80 54, erteilt bei Fragen gerne Auskunft. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis Ende Januar 2026 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden. Wir freuen uns darauf! Gemeinderat

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Ein-gabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeindekanzlei