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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 8-2023

Baugesuch

Gesuchsteller: Soares Dercio u. Amberg Jeanice, Im Hübel 3, 4304 Giebenach; Baugesuch-Nr.: 0292/2023; Bauprojekt: Schwimmbad / Stützmauer; Parzelle Nr.: 1180; Strasse: Im Hübel 3, 4304 Giebenach; Plananfertiger: Weiss Daniel, Sonnhaldestrasse 12, 4412 Nuglar; Auflagefrist: 06.03.2023. Die Pläne können innerhalb der Planauflagefrist bei der Gemeindeverwaltung (Schulgasse 20, Eingang hinten via Rampe, 1. Stock, geöffnet jeweils Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist 4-fach an die Baudirektion des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, einzureichen.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Der Gemeinderat hat gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen worden: Ersetzen der Beitafeln Zubringerdienst gestattet, in Zubringerdienst und Busse im Linienverkehr gestattet, bei den Einmündungen Augsterstrasse in die Dinggrabenstrasse und Giebenacherstrasse in die Moosmattstrasse. Grund: Einhaltung des Fahrplans mit einer Streckenführung des öV für Busse in Fahrtrichtung Kaiseraugst über die Dinggraben- und die Moosmattstrasse. Dadurch keine Wartezeiten mehr, weil auf der Augsterstrasse, bisherige Strecke, die Busse nicht kreuzen können. Gegen diese Anordnung kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Kirschbaumanlage

Die Kirschbäume sind geschnitten. Wir bitten alle Besitzer eines Baumes, welche die Äste noch nicht zusammengetragen haben, dies bis spätestens am Freitag, 03.03. zu erledigen. Die Äste werden am Samstag, 04.03. abgeführt. Dazu treffen wir uns um 9.30 Uhr in der Kirschbaumanlage. Verschiebedatum bei schlechtem Wetter ist der 25.03. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Bürgergemeinde Giebenach

Seniorenmittagstisch März 2023

Infolge Fasnachtsveranstaltung treffen wir uns ausnahmsweise erst am 2. Mittwoch im Monat. Somit also am 8. März um 11.30 Uhr. Gerne begrüssen wir auch Sie / Dich in unserer Mitte. Anmeldungen sind erbeten an Tel. Nr. 061 811 58 88. Vorstand Frauenverein.