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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 6-2022

 

Rücktritt aus dem Wahlbüro / Termin für die Ersatzwahl
Marc Straumann hat seinen Rücktritt aus dem Wahlbüro per 31.12.2021 bekanntgegeben (Grund: Wegzug). Der Gemeinderat bedankt sich bei ihm für die wertvolle Mitarbeit. Die Ersatzwahl wird auf den 15.05.2022 festgesetzt. Da gemäss Gemeindeordnung für diese Wahl die stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 04.04.2022, 17.00 Uhr, zu Handen des Gemeinderats einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Giebenach wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Sofern die Zahl der fristgerecht Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die angesetzte Wahl und erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab.