Baugesuch
Gesuchsteller: Pavlovic Svjetlana und Zoran, Marksteinweg 2, 4304 Giebenach; Baugesuch-Nr.: 1292/2023; Bauprojekt: Gedeckter Sitzplatz; Parzelle Nr.: 1862; Strasse: Marksteinweg 2, 4304 Giebenach; Plananfertiger: Ekon ImmoGroup GmbH, Zürcher Sebastian, Lange Gasse 4, 4052 Basel; Auflagefrist: 04.09.2023; Die Pläne können innerhalb der Planauflagefrist bei der Gemeindeverwaltung (Schulgasse 20, Eingang hinten via Rampe, 1. Stock, geöffnet jeweils Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist 4-fach an die Baudirektion des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, einzureichen.
Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde Termin für die Ersatzwahl
Wir möchten sie hiermit darüber informieren, dass Carmen Sprenger aus der Sozialhilfebehörde zurückgetreten ist. Der Gemeinderat bedankt sich bei ihr für die Mitarbeit in diesem Gremium. • Die Ersatzwahl wird auf den 22.10.2023 festgesetzt (Rest der Amtsperiode bis zum 31.12.2024). Gemäss den uns vorliegenden Informationen der Sozialhilfebehörde wird vorgesehen, das neue Mitglied als Aktuar/Aktuarin einzusetzen. Da gemäss Gemeindeordnung für diese Ersatzwahl die stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 04.09.2023, 17.00 Uhr, zu Handen des Gemeinderats einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Giebenach wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Sofern die Zahl der fristgerecht Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die angesetzte Wahl und erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab.
Altpapier
Am Mittwoch, 30.08.2023 findet die nächste Altpapier-Sammlung statt (Veranstalter: Firma Saxer). Bitte stellen Sie das Papier gebündelt (kein Karton) bis spätestens 7.00 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestellte Bündel werden nicht mehr abgeholt. Schnüren Sie bitte die Bündel gut und nicht zu gross. Nicht gebündeltes Papier wird stehen gelassen! Gemeinderat
Gemeinschafts - Schiesssportanlage Rauschenbächlein
Letzte Obligatorische Übungen 2023: Die letzten obligatorischen Schiessen 2023 Gewehr 300 m Pistole 25 m finden statt: • Donnerstag, 24. August, 17.30 – 19.30: 300m/25m; • Donnerstag, 31. August, 17.30 – 19.30 300m/25m; Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis ( Pass, ID, Führerschein ), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz; • Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Bedingungen: Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Wir danken für den Besuch und stehen zur Unterstützung gerne zur Verfügung – Schiesssport Rauschenbächlein, Vorstand und Schützenmeister