Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
8.5 °C Luftfeuchtigkeit: 85%

Samstag
8.8 °C | 22.1 °C

Sonntag
10.4 °C | 16 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 18-2024

Banntag

Wir freuen uns, Sie mit Ihrer ganzen Familie zu unserem traditionellen Banntag am Auffahrtstag, 9. Mai 2024 einzuladen. Dieses Jahr findet turnusgemäss ein «Waldbann» statt, an dem wir entlang der Grenze unseres Bürgerwaldes im Kanton Aargau wandern. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf dem Schulhausplatz. Zum Abschluss des Bannumganges verteilt die Bürgergemeinde dann die Gutscheine zum Bezug eines Getränkes und eines «Waldfests». Im Anschluss wird uns der Turnverein Giebenach im Oberholzschopf bewirten. Wir hoffen auf eine grosse Teilnehmerschar, einen sonnigen Tag und freuen uns, einige gemütliche Stunden mit Ihnen zu verbringen. Bürgergemeinde Giebenach

Grünabfuhr

Am Dienstag, den 07.05.2024 findet die nächste Grünabfuhr statt. Bitte stellen Sie das Material in Mehrweggebinden (Grüncontainer und Gartenkörben) oder auch als geschnürtes Bündel (nur mit Hanfschnur) bis spätestens 7.00 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestelltes Material wird nicht mehr abgeholt. Gemeinderat

Öffnungszeiten ­Gemeindeverwaltung über Auffahrt:

Am Donnerstag den 09. Mai 2024, sowie am Freitag den 10. Mai 2024 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Ersatzabfuhr Kehricht

Am Donnerstag, 09. Mai 2024 (Auffahrt) entfällt die Kehrichtabfuhr. Die Ersatzabfuhr findet am Samstag, 11.05.2024 statt.

Möchten Sie auch so lange wie möglich daheim wohnen?

Die Mehrheit der über 65-Jährigen möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Häuser und Wohnungen sind jedoch häufig nicht an die Bedürfnisse im fortgeschrittenen Lebensalter angepasst. Oft sind Hindernisse vorhanden, die die Selbständigkeit der Menschen im Alter einschränken und ihre Sicherheit gefährden können. Seit Beginn dieses Jahres ist im Wohnbauförderungsgesetz festgeschrieben, dass der Kanton Basel-Landschaft altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum fördern kann. Menschen im AHV-Alter können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge für altersgerechte Umbaumassnahmen beantragen. Es geht darum, alltägliche Aktivitäten zu erleichtern und Gefahrenquellen zu beseitigen. Zum Beispiel: Zugang zum Wohnraum (Stufen, Treppen), sanitäre Einrichtungen (Toilette, Badewanne, Dusche). Information und unentgeltliche Beratung: www.procap.ch/altersgerecht-baselland – Daniela Berger, Fachstelle für Altersfragen Pratteln – Augst – Giebenach