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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 06-2025

Gemeinde Giebenach
(Parzelle Nr. 1003):

Definitive und temporäre Rodungen für die Böschungsstabilisierung der Giebenacherstrasse

Durch das Starkregenereignis vom 25. Juni 2024 wurde ein Teil der Strassenböschung an der Giebenacherstrasse weggespült. Daher wurden in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild beider Basel, der Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes BL, der Abteilung Natur und Landschaft des Ebenrains und der Gemeinde Giebenach Sofortmassnahmen zur Stabilisierung der Strasse umgesetzt. Im August 2024 wurde anschliessend eine Stütz- und Wasserableitkonstruktion in die Böschung eingebracht. Da der befestigte Bereich der Böschung dadurch versiegelt wurde und nicht neu bestockt werden kann, verliert er seinen Waldcharakter und soll daher aus der Waldfläche entlassen werden.

Aus diesem Grund stellt das Tiefbauamt der Kantons Basel-Landschaft ein Gesuch um entsprechend der umgesetzten Massnahmen nachträglich 37 m2 Wald definitiv und 101 m2 Wald temporär roden zu können. Von den Rodungen betroffen ist die Parzelle Nr. 1003 in der Gemeinde Giebenach.

Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 06. Februar 2025 bis am 09. März 2025 in der Gemeindeverwaltung Giebenach zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald und Wild beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach einzureichen.

Volkswirtschafts- und
Gesundheitsdirektion