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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2025

Erteilte Baubewilligungen

Rosmarie und Beat Steinacher, Galten 7, 5272 Gansingen – Parzelle 348, Galten, für die Sanierung Schopfdach, Installation PV-Anlage. Björn Hoch, Chileacherstrasse 4, 5272 Gansingen – Parzelle 181, Chileacherstrasse, für die Dachsanierung und PV-Anlage.

Projektauflage Wasserbauprojekt mit Anpassung der ­Gewässerraumzone: ­Revitalisierung Guldibrunnebächli

Auf der Parzelle Nr. 373 im Ortsteil Galten, Gansingen, wird ein rund 115 m langer Abschnitt des eingedolten Guldibrunnebächli offengelegt und revitalisiert. Im Rahmen des Projekts wird eine neue Gewässerparzelle ausgeschieden und durch den Kanton übernommen.

Projektauflage

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan, die Landerwerbstabelle sowie der Plan zur Anpassung des nutzungsplanerisch umgesetzten Gewässerraums liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 11. Dezember 2025 bis 09. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Gansingen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, Hinterdorfstrasse 1, 5272 Gansingen, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 i.V.m. § 120 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr

Über die Festtage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen Für Notfälle (Todesfall) wird unter 062 865 01 50 eine Pikettnummer angegeben. Gerne sind wir ab Montag, 5. Januar 2026 wieder für Sie da. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen der Bevölkerung fröhliche Weihnachten und im neuen Jahr viel Glück und gute Gesundheit. Gemeindekanzlei