Öffentliche Auflage Baugesuch
Gesuchsteller Erdin Jackie und Markus, Wagenriedweg 9, 5272 Gansingen; Grundeigentümer dito; Projektverfasser Vögeli Holzbau AG, Grossacherstrasse 6, 5314 Kleindöttingen; Bauobjekt Neubau EFH mit Einliegerwohnung; Parzelle 30; Zone Wohnzone 2a. Das Baugesuch liegt vom 20.09.2021 bis 19.10.2021 öffentlich in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Erteilte Baubewilligung
– Hüsler René und Karin, Büren 25, 5272 Gansingen; Ersatzbau Wohnhaus, Parz. 318, Büren. – Boutellier Martin und Bettina, Baumertacherstrasse 9, 5272 Gansingen; Erweiterung Sitzplatz und Überdachung, Parz. 960, Baumertacherstrasse.
eUmzug: bequem von zuhause umziehen
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau ist im Verbund eUmzug Schweiz angeschlossen und bietet eine Lösung für die online Adressänderung an. Unter https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/canton/AG finden Sie die Applikation sowie alle Informationen und die Voraussetzungen um eUmzug nutzen zu können. Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird Ihnen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden.
Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Gansingen? Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann auch bequem über unseren Online-Schalter getätigt werden.
Prämienverbilligung 2022
Ab September 2021 erfolgt der automatische Codeversand der Sozialversicherung Aargau (SVA) an Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Code ist für das Onlineverfahren nötig und nur 6 Wochen gültig, danach muss ein neuer bestellt werden. Ab Oktober 2021 können Personen, die bis dahin keinen Code erhalten haben und einen Anspruch auf Prämienverbilligung vermuten, direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen. Bis spätestens
31. Dezember 2021 kann ein Antrag auf Prämienverbilligung 2022 gestellt werden, danach ist die Frist abgelaufen. Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt bei der Sozialversicherung Aargau (SVA).