Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
17.9 °C Luftfeuchtigkeit: 73%

Dienstag
9.9 °C | 17.8 °C

Mittwoch
6.8 °C | 14.3 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2021

 

Öffentliche Auflage Baugesuch
• Gesuchsteller: Kiebitz Immo AG, Hofmatt 84, 6332 Hagendorn; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Schmucker Uwe, Sagiweg 7, 5272 Gansingen; Bauobjekt: Umbau Lagerraum in ein Atelier; Parzelle: 63; Zone: Dorfkernzone. • Gesuchsteller: Kiebitz Immo AG, Hofmatt 84, 6332 Hagendorn; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Weiss AG, Haustechnik & Metallbau, Hauptstrasse 90, 5085 Sulz; Bauobjekt: Einbau Pelletsheizung; Parzelle: 63; Zone: Dorfkernzone. Die Baugesuche liegen vom 06.09.2021 bis 05.10.2021 öffentlich in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

Stelle Schulsekretariat besetzt
Yvonne Erdin-Senn tritt am 18.10.2021 ihre Stelle als Schulsekretärin an der Schule Gansingen mit einem Pensum von 20 % an. Der Gemeinderat sowie die Schule Gansingen heissen sie bereits heute herzlich willkommen und wünschen ihr viel Freude an der neuen Herausforderung. Gemeinderat

Seniorenreise 2021 – Verschiebung
Aufgrund einer Beerdigung wird die diesjährige Seniorenreise um eine Woche verschoben auf neu Donnerstag, 23. September 2021. Das Programm und die Anmeldestellen können der Einladung entnommen werden.

Einhaltung der Ruhezeiten auch an Sonn- und Feiertagen
Die Sommermonate laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich draussen aufzuhalten. Wir bitten Sie, dabei aber auch Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen und die geltenden Ruhezeiten sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. Gemäss Polizeireglement des Oberen Fricktals sind in Wohngebieten von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen sämtliche lärmintensiven Tätigkeiten mit Maschinen und Werkzeugen im Freien untersagt. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 06.30 Uhr verboten.