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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2026

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr». Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten: • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten. • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und ähnliches). • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen. Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern