Bauherrschaft: Luzia Ineichen, Galten 29, 5272 Gansingen; Grundeigentümer: Luzia Ineichen, Galten 29, 5272 Gansingen; Projektverfasser; Vinzens Energietechnik GmbH, Oberdorf 12, 7307 Jenins; Bauvorhaben: Neubau Wärmepumpe; Lage: Galten 29; Zone: Dorfkernzone, Parzelle 377. Das Baugesuch liegt von Montag, 20. Juli 2026 bis Dienstag, 18. August 2026, öffentlich wäh-rend den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Bauverwaltung
Die Gemeindekanzlei hat von der Wirtetätigkeit und Verlängerung der Öffnungszeiten der Musikgesellschaft Gansingen anlässlich der Bundesfeier vom Samstag, 1.8.2026, auf dem Schulgelände/Turnhallenplatz, Kenntnis genommen. Die Bewilligungen wurden erteilt. Gemeindekanzlei
Einhaltung der Ruhezeiten
Die Sommermonate laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich draussen aufzuhalten. Wir bitten Sie, dabei auch an die Nachbarschaft zu denken und die geltenden Ruhezeiten sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. Gemäss Polizeireglement des Oberen Fricktals sind in Wohngebieten von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen sämtliche lärmintensiven Tätigkeiten mit Maschinen und Werkzeugen im Freien untersagt. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 06.30 Uhr verboten. Gemeinderat
Leinenpflicht für Hunde
Gemäss § 24 des Polizeireglements Oberes Fricktal sind Hunde im Bereich von Schul- und Sportanlagen, Friedhofanlagen sowie auf öffentlichen Spiel- und Grünflächen zwingend an der Leine zu führen. Diese Regelung dient dem Schutz und der Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer dieser öffentlichen Anlagen sowie einem respektvollen Miteinander. Insbesondere Kinder, ältere Menschen und andere Erholungssuchende sollen die öffentlichen Räume ungestört und sicher nutzen können. Gleichzeitig trägt die Leinenpflicht zum Schutz der Grünanlagen und zur Vermeidung von Konflikten zwischen Mensch und Tier bei. Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme sowie für die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Gemeinderat
Littering beim Schulhaus
In den vergangenen Wochen wurde speziell auf der Rasenfläche, aber auch auf dem restlichen Schulareal, vermehrt Littering festgestellt. Zurückgelassen werden unter anderem PET-Flaschen, Alu-Dosen, Kleidungsstücke sowie Plastikverpackungen. Diese Abfälle können die Sicherheit gefährden und den Unterhalt der Grünflächen beeinträchtigen. Das Schulareal ist ein Ort der Begegnung und der Erholung – für Kinder, Jugendliche und die gesamte Bevölkerung. Damit dies so bleibt, sind wir auf die Mithilfe aller angewiesen. Wir bitten deshalb alle Besucherinnen und Besucher, ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gemeinderat
Videoüberwachung – Was ist erlaubt?
Immer häufiger werden private und gewerbliche Liegenschaften mit Videokameras ausgestattet. Dabei stellt sich häufig die Frage, wo Kameras angebracht werden dürfen und welche rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind. Grundsätzlich dürfen private Videokameras nur das eigene Grundstück überwachen. Öffentliche Strassen, Trottoirs, Plätze sowie Nachbargrundstücke dürfen in der Regel nicht erfasst werden. Wer eine Videoüberwachungsanlage betreibt, hat zudem die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und betroffene Personen in geeigneter Weise auf die Überwachung hinzuweisen. Das Filmen auf öffentlichem Grund ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn dadurch Personen systematisch überwacht oder identifizierbar aufgezeichnet werden. Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist in der Regel nur Behörden gestattet, sofern dafür eine gesetzliche Grundlage besteht.