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Oberstufe Frick durch kantonale Schulaufsicht überprüft – Vorgaben grundsätzlich erfüllt

(gr) Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung führte die kantonale Schulaufsicht eine Überprüfung der Organisation der Oberstufe Frick durch. Dazu erfolgte ein Schulbesuch vor Ort wie auch ein Gespräch mit der Schulführung. Die Überprüfung zeigt, dass die Oberstufe Frick die kantonalen Vorgaben grundsätzlich erfüllt.

Die Schülerinnen und Schüler sind in Klassen und Leistungsstufen gegliedert und in den Lernateliers bestehen nachvollziehbare Strukturen. Selbstorganisierte Arbeitsphasen sind eingebettet in ein pädagogisches Gesamtkonzept mit klaren Aufträgen, Wochenplanungen und regelmässigen Lerncoachings. Weiter wurde festgestellt, dass in Einzelfällen Fächer durch nicht vollständig ausgebildete Lehrpersonen unterrichtet werden. Dies ist auf den schweizweiten Fachkräftemangel zurückzuführen und in vielen Aargauer Schulen zu beobachten.
Die Schulaufsicht widmete der Leistungsentwicklung besondere Aufmerksamkeit. Dabei wurde festgestellt, dass die ausgewerteten statistischen Daten allenfalls auf eine nicht optimale Vorbereitung der Jugendlichen beim Übertritt an weiterführende Schulen hinweisen könnten. Auffällig ist, dass vergleichsweise viele Schülerinnen und Schüler mit hohen Erfahrungsnoten übertreten, wobei ihre Leistungen im ersten Semester der weiterführenden Schulen teilweise tiefer liegen. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass die Erfahrungsnoten an der Fricker Oberstufe eher zu hoch angesetzt sein könnten. Die im August neu eingesetzte Fricker Schulleitung prüft dazu im Rahmen der schulischen Qualitätsentwicklung geeignete Massnahmen. Die Schulaufsicht wird die Entwicklung im Rahmen ihrer regulären Aufsichtstätigkeit aufmerksam weiterverfolgen.
Die Schulaufsicht beurteilte ergänzend das kürzlich neu geschaffene Zusatzangebot «LA+». Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot an die Schülerinnen und Schüler. Die Lehrpersonen bieten dieses im Rahmen eines freiwilligen zusätzlichen Engagements innerhalb ihrer regulären Arbeitszeit an. Dies ist in dieser Form aufgrund des Anspruchs auf ein einheitliches Bildungsangebot im ganzen Kanton nicht vorgesehen. Das Angebot wird deshalb angepasst.