Ortsbürgeraktion, Erwerb des Fricker Einwohner- und Ortsbürgerrechts
Schon mal darüber nachgedacht, Ortsbürger*in zu werden? 325 Jahre Marktrecht – das soll im nächsten Jahr am Marktfest (21.08.2026 – 23.08.2026) gefeiert werden. Fricker Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ein besonderer Teil davon zu werden. Im Rahmen des Jubiläums gibt es eine besondere Einbürgerungsaktion.
Wer kann Ortsbürger:in werden?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die: - seit mindestens 10 Jahren in Frick wohnen (davon drei Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung), - das Einwohnerbürgerrecht bereits besitzen oder bald erwerben, - keine offenen Schulden oder grobe Gesetzesverstösse ausweisen.
Was kostet es?
- Einwohnerbürgerrecht: ab CHF 300 (einbezogene Kinder günstiger oder gratis); - Ortsbürgerrecht: CHF 50 für Erwachsene – Kinder kostenlos! Gesuche müssen bis spätestens Ende Dezember 2025 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Formulare können über www.frick.ch oder bei der Gemeindekanzlei im Gemeindehaus bezogen werden. Gemeinderat
Altpapier- und Kartonsammlung durch Jungwacht & Blauring Frick
Die Altpapier- und Kartonsammlung findet am Samstag, 15. November 2025, statt. Gesammelt werden Altpapier und Karton, die in getrennten Bündeln bis spätestens um 08.00 Uhr bereitgestellt werden müssen. Bitte denken Sie an die Kinder und machen Sie kleine Bündel, die leicht zu tragen sind. Gemeindekanzlei
Kulturkommission Frick, Kunstausstellung im Kornhauskeller
Die Kunstausstellung – Bilder von Elke Höylä-Vogt und Objekte von Irène Merz – ist am Samstag, 15. November sowie am Sonntag, 16. November von 14.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch 19. November von 14.00 bis 16.00 Uhr für alle Interessierten offen – die Künstlerinnen sind anwesend (www.kulturfrick.ch). Kulturkommission
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: - Hans Ulrich Rufer, Einbau Klimaanlage für Solarspeicherraum, Parz. Nr. 107, Hauptstrasse 40; - Einwohnergemeinde Frick, Ergänzung Strassenbeleuchtung Fussweg Zwidellen – Schule Dorf, Parz. Nrn. 2304, 322, 340, 334 und 341, Zwidellen; - Einwohnergemeinde Frick, Anpassung Strassenbeleuchtung Unterer Rainweg, Parz. Nrn. 554, 599, 615, 616, 644, 645, 646, 654, 663, 1323 und 2175, Unterer Rainweg; Gemeinderat
Tempo 30 auf der Widengasse – Stöcklimattstrasse
Seit dem Sommer 2023 gilt auf der Widengasse und der Stöcklimattstrasse Tempo 30. Die Massnahme war damals wegen verschiedener Bauprojekte, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hatten, temporär für die Dauer der Bauarbeiten verfügt worden. Inzwischen sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Der Gemeinderat führte vor einigen Wochen bei allen Anwohnerinnen und Anwohner eine Umfrage durch, wie sie sich zu einer zeitlich unbeschränkten Anordnung von Tempo 30 stellen. Laut Umfrage befürworten 81.5 % der Befragten Tempo 30. Total gingen 249 Rückmeldungen ein. Gestützt auf dieses Umfrageergebnis erfolgt eine erneute signalisationsrechtliche Verfügung mit entsprechender Publikation (Einführung Tempo 30 ohne zeitliche Beschränkung).
Gemeinde Frick – Verkehrsanordnung Tempo 30
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 06.03.1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12.11.1984 folgende Verkehrsanordnungen: Gemeinde 5070 Frick
Widengasse –Kreisel Stöcklimatt – Stöcklimattstrasse bis Hauptstrasse
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Frick, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick, erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Vorzeitiger Schalterschluss am 21. November 2025
Am Freitag, 21. November 2025 sind die Schalter der Gemeindeverwaltung ausnahmsweise nur bis 13 statt bis 14 Uhr geöffnet. Grund ist die Teilnahme des Personals an einer Abdankung. Gemeinderat
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 14.11.2025 bis 15.12.2025 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2022-0042 – Projektänderung C
Bauherr: JKB Immobilien AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Projektverfasser: Bäumlin + John AG, Architekten ETH/SIA, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauobjekt: Projektänderung C zu BG2022-0042, Niveau 4 Haus D, Grundrissänderung im Attikageschoss; Ortslage: Parz. Nr. 604, Blaieweg; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 5. bis 23. Dezember 2025 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 20 Aargauer Gemeinden unterwegs. Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 5. bis 23. Dezember 2025 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt. All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2026 übermittelt werden.
AEW Ableser können sich ausweisen
Unsere Zählerableserinnen und Zählerableser tragen eine AEW Leuchtweste und weisen sich auf Wunsch mit einem AEW Ausweis aus. Die AEW bittet ihre Kundschaft, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG. Weitere Informationen und Downloads finden Sie unter www.aew.ch. AEW Energie AG – Unternehmenskommunikation
In Abänderung der Rodungsbewilligungen vom 31. Januar 2001, vom 30. März 2004 und vom 26. Oktober 2017 sollen insgesamt 4’383 m2 Rodungsersatz nicht mehr innerhalb des Perimeters der Deponie Seckenberg, sondern auf den Parzellen Nr. 406 in Oberhof, Nr. 195 in Oeschgen und Nr. 858 in Frick erbracht werden. Bei den Flächen in Oberhof und Oeschgen handelt es sich um bereits bestockte Flächen, bei der Fläche in Frick ist eine Aufforstung vorgesehen. Das Gesuch um Abänderung der Rodungsersatzflächen wird gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen vom 13. November 2025 bis am 12. Dezember 2025 in den Gemeindekanzleien Frick, Oberhof und Oeschgen öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Gesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Departement, Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald
Männerchorkonzerte am kommenden Freitag- und Samstagabend
Unter dem Motto TOUR DE SUISSE lädt der Männerchor am kommenden Freitag und Samstag jeweils 20 Uhr zusammen mit dem Jugendchor Gipf-Oberfrick zu einem bunten Konzertabend in die Mehrzweckhalle 1958 ein. Es wird bestimmt ein abwechslungsreicher und vielseitiger Liederabend. Tickets sind über eventfrog.ch oder da zusätzliche Plätze eingerichtet werden telefonisch über 062 871 50 53 reservierbar. Ein feines Nachtessen ist ab 18.30 Uhr erhältlich.