Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 6. bis 23. Dezember 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Gemeinden unterwegs. All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 7. Januar 2024 übermittelt werden. Dadurch wird der Stromverbrauch des Kalenderjahres 2023 so präzise wie möglich für die Jahresabrechnung zum Tarif 2023 erfasst. Die Stromrechnungen werden im Januar 2024 versendet.
AEW Ableser können sich ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG. AEW Energie AG
Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach
Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: • Genehmigung Budget 2024; • Genehmigung neues Kostenteilerreglement per 01.01.2024 Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 17.11.2023 bis 18.12.2023 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2023-0088
Bauherr: Fiapro AG, Mittlerer Katzenstirnenweg 22, 4314 Zeiningen; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Bauobjekt: Ersatz Elektrospeicher durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung; Ortslage: Parz. Nr. 1364, Horngasse 3; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Altpapier- und Kartonsammlung
Die Altpapier- und Kartonsammlung findet am Samstag, 18. November 2023 statt. Gesammelt wird Altpapier und Karton, das in getrennten Bündeln ab 08.00 Uhr bereitgestellt sein muss. Denken Sie an die Kinder und machen Sie kleine Bündel, die diese tragen können. Gemeindekanzlei
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: • Hans Ulrich Rufer, Neue Leuchtreklamen an Nordost- und Nordwestfassaden des Gebäudes Nr. 1952, Parzelle 107, Hauptstrasse 40; • Aargauische Kantonalbank, Fischereirechtliche Bewilligung Nr. 2023.00240, Parzelle 88, Widenplatz 12; • Einwohnergemeinde Frick, Revitalisierung Feihalterbach, Abschnitt Brücke Zwidellen bis Bruggbach, Parzelle 120, Zwidellen; Gemeinderat
Ablösung Tageskarte Gemeinde durch Spartageskarte Gemeinde
Im Oktober 2020 informierte die Alliance SwissPass über den Entscheid, die «Tageskarte Gemeinde» in der heutigen Form nur noch bis Ende November 2023 anzubieten. Ab 2024 wird die Spartageskarte Gemeinde eingeführt, die für die 1. sowie 2. Klasse gelöst werden kann. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten kann zukünftig unter www.spartageskarte-gemeinde.ch geprüft werden. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung über diese Internetseite ist nicht möglich. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich am Schalter der Gemeindeverwaltung. Die Spartageskarte Gemeinde kann durch die Verkaufsstellen wahlweise als E-Ticket im PDF-Format für die Kunden ausgedruckt oder auch als Mobile-Ticket (QR-Code) per E-Mail zugestellt werden. Die Preise sind durch die SBB festgelegt und können nicht von den Gemeinden individuell bestimmt werden. So sind die Spartageskarten ab CHF 39.- für Kundinnen und Kunden mit Halbtax-Abo und ab CHF 52.- ohne Halbtax-Abo erhältlich. Gemeindekanzlei