Häckseldienst vom 10. November und 12. November 2022
Am 10. November und 12. November 2022 ist in der Gemeinde Frick wiederum der Häckseldienst unterwegs. Die ersten 10 Minuten sind mit CHF 20.– zu entschädigen, 15 Minuten mit CHF 35.–, 20 Minuten mit CHF 50.– und jede weitere Minute mit CHF 3.50. Maximale Einsatzdauer: 60 Minuten. Sie erleichtern der Häckselequipe die Arbeit, wenn das Schnittgut an den jeweiligen Tagen ab 8 Uhr zusammengetragen und häckselbereit, die Zufahrt zum Schnittgut mit dem Traktor und angehängtem Häcksler möglich ist. Anmeldungen nimmt das Empfangsbüro der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 865 28 31) bis am Montag, 7. November, 12 Uhr, entgegen. Entsorgungskommission
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 04.11.2022 bis 05.12.2022 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2022-0082
Bauherr: Meck AG, Martin Erb, Geissgasse 17, 5070 Frick; Projektverfasser: F.J. Steiger, Architekt, Marktgasse 32, 4310 Rheinfelden; Bauprojekt: Diverse Umbauten mit Einbau zusätzliche Wohnung, Abbruch Kamin; Ortslage: Parz. Nr. 254, Geissgasse 17; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau
Baugesuch: 2022-0093
Bauherr: Elternverein Frick, c/o Katja Deiss, Untere Grubenstrasse 2, 5070 Frick und Verschönerungsverein Frick, c/o Markus Stihl, Widengasse 27g, 5070 Frick; Projektverfasser: Think & Build Velosolutions GmbH, Dominik Bosshard, Via Stenna 4, 7017 Flims; Bauprojekt: Neubau Pumptrack; Ortslage: Parz. Nr. 616, Schulstrasse; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Verkehrsanordnung in der Gemeinde Frick
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.100) und § 7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.111) folgende Verkehrsanordnung: Gemeinde 5070 Frick; Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) mit folgendem Zusatztext: «ausgenommen berechtigtes Personal der Gemeinde und der Polizei», bis 3 Stunden mit blauer Parkkarte; Gültigkeit auf dem Kiesparkplatz Zwidellen, Parzelle 334; Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Frick, Gemeindehaus, 5070 Frick, erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig. Gemeinderat
Erleichterte Einbürgerung, dritte Ausländergeneration, Aufhebung Übergangsbestimmung
Seit dem 15. Februar 2018 steht Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation die erleichterte Einbürgerung offen. Das Gesuch ist bis zum vollendeten 25. Altersjahr einzureichen (Art. 24a Abs. 2 BüG). Personen, welche im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung über 25 Jahre alt sind und das 35. Altersjahr noch nicht vollendet haben sowie die Voraussetzungen von Art. 24a Abs. 1 BüG erfüllen, können nach dem Inkrafttreten vom 15. Februar 2018 während fünf Jahren ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen (Übergangsbestimmung, Art. 51a BüG). Diese Übergangsbestimmung läuft folglich per 15. Februar 2023 aus. Personen der dritten Ausländergeneration, die heute bereits über 25 Jahre alt sind und am 15. Februar 2023 noch nicht 40 Jahre alt sein werden, können deshalb nur noch bis am 15. Februar 2023 die erleichterte Einbürgerung beantragen, sofern sie die Voraussetzungen von Art. 24a Abs. 1 BüG erfüllen. Ab dem 16. Februar 2023 können nur noch Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, welche im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht älter als 24 Jahre alt sind (das Gesuch muss vor dem 25. Geburtstag eingereicht werden). Kanton Aargau
Weiterentwicklung Bahnhof – öffentliche Ergebniskonferenz vom 7. November – wirken Sie mit!
Am Montag, 7. November findet um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Gipf-Oberfrick die Ergebniskonferenz zur Weiterentwicklung des Bahnhofs Frick statt. Dazu sind die Bevölkerungen der Gemeinden Gipf-Oberfrick und Frick eingeladen. Die Veranstaltung steht auch Personen offen, die an der ersten Konferenz vom 7. Mai 2022 in der Dreifachsporthalle in Frick nicht dabei waren. Anmeldungen sind bis am Freitag, 4. November um 12 Uhr über die Webseiten der beiden Gemeinden möglich oder können auch direkt bei den beiden Gemeindekanzleien erfolgen. Gemeinden Gipf-Oberfrick und Frick
Brunnenmeister/in gesucht
Für die Brunnenmeisterdienste Regio Frick suchen wir per 1. Januar 2023 oder nach Vereinbarung eine/n Brunnenmeister/in (100 %). Details finden Sie auf www.frick.ch
Kulturkommission Frick – Kunstausstellung im Kornhauskeller
Vom 12. bis 27. November ist im Fricker Kornhauskeller eine Doppelausstellung mit Plastiken von Doris Becker-Galantay und Bildern von Doris Herzog. Beide Künstlerinnen (*1959) sind in Frick aufgewachsenen und freuen sich, zurückzukommen und ihre Werke Interessierten zeigen zu dürfen. Am Samstag, 12. November, 17 Uhr ist Ausstellungseröffnung im Rahmen einer öffentlichen Vernissage. Ab Sonntag, 13. November, 14 Uhr ist die Ausstellung jeweils samstags/sonntags von 14 – 18 Uhr offen, bevor sie am Sonntag, 27. November, 17 Uhr (Finissage) geschlossen wird. Beide KünstlerInnen sind an allen Öffnungszeiten anwesend. (www.kulturfrick.ch) Kulturkommission Frick
Akkordeon-Orchester Frick
Die Hauptprobe findet am Donnerstag, 3.11.um 19.30 Uhr in der Kirche Herznach statt. Wir treffen uns um 19 Uhr zum Aufstellen und Einrichten. • Konzert Samstag, 5.11., Kath. Kirche Herznach: Treffpunkt 16.45 Uhr zum Aufstellen, Einrichten und Einspielen. • Konzert Sonntag, 6.11., Kath. Kirche Frick: Treffpunkt 15 Uhr zum Aufstellen, Einrichten und Einspielen. Einsatz gemäss Einsatzplan.