Regionales Steueramt Frick
Das gesamte Personal des regionalen Steueramtes nimmt am Dienstag, 28. September, nachmittags, an einer Weiterbildung teil. Sie erreichen uns deshalb weder über das Telefon noch können wir den Schalter bedienen. Gerne stehen wir Ihnen ab 29. September wieder zur Verfügung. Regionales Steueramt Frick
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: – Patrick Kägi, Gartensanierung und Ersatz Gartenhaus, Parzelle 1362, Frickbergstrasse 8; – Monika Dürr, Erweiterung Capri Pergola mit Glasdach, Parzelle 2299, Gänsacker 9b. Gemeinderat
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 24.09.2021 bis 25.10.2021 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2021-0073
Bauherr: Rocco Giglio, Amselweg 2, 5070 Frick; Projektverfasser: Rocco Giglio, Amselweg 2, 5070 Frick; Bauprojekt: Ersatz Küchenfenster durch Hebeschiebetüre, Neubau Sitzplatzüberdachung mit Schiebefenster (Süd-West), Neubau hälftige Festverglasung (Süd-Ost) und Sonnenstore; Ortslage: Parz.-Nr. 1632, Amselweg 2.
Baugesuch: 2021-0074
Bauherr: Edith und Benno Näf, Chilmetring 13a, 5070 Frick, gemeinsam mit Antonio und Adele Novello, Chilmetring 13b, 5070 Frick; Projektverfasser: Edith und Benno Näf, Chilmetring 13a, 5070 Frick, gemeinsam mit Antonio und Adele Novello, Chilmetring 13b, 5070 Frick; Bauprojekt: Neubau gemeinsame Sitzplatzüberdachung; Ortslage: Parz.-Nr. 2037 und 1666, Chilmetring 13a und 13b.
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Ab 11. Oktober 2021 wird das Bauamt Kontrollen durchführen und die ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsenden Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückschneiden. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens. Abteilung Bau und Umwelt