Betreibungsamt Region Frick am Nachmittag vom 20.09.2023 geschlossen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibungsamtes Region Frick nehmen am Nachmittag vom Mittwoch, 20.09.2023 an der Weiterbildungsveranstaltung des Verbandes der Betreibungsbeamten des Kantons Aargau teil. Das Betreibungsamt ist deshalb am Mittwoch, 20.09.2023 am Nachmittag geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Betreibungsamt Region Frick
Kulturkommission Frick
Am Freitag, 22. September, 20.00 Uhr ist die Band «JMO Jan Galega Brönnimann – Moussa Cissokho – Omri Hason» in ihrem Live-Konzert «Dandoula Tala» im Fricker Kornhauskeller zu erleben. Der prickelnde Sound der Kora, eine 21-saitige Hakenharfe, trifft auf die warmen Töne der Bassklarinette und orientalischem Schlagzeug – feinsinnige Musik wo sich afrikanische, orientalische und europäische Klänge treffen. Tickets zu CHF 30. (CHF 15 für Publikum bis 30 Jahre) sind erhältlich in der Fricker Buchhandlung Letra, online auf www.kulturfrick.ch und am 22. September ab 19.30 Uhr an der Konzertkasse im Fricker Kornhauskeller. Kulturkommission
Krankenkassen-Prämienverbilligung
Bis Ende September 2023 werden alle Personen mit möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung von der SVA Aargau einen Code per Post erhalten. Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2024 muss online gestellt werden. Sollte der Code nicht eintreffen, kann er bei der SVA Aargau unter www.sva-ag.ch/pv, Telefon 062 836 81 99, bestellt werden. Sobald der Code per Post eintrifft, kann der Antrag auf Prämienverbilligung innert 6 Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-online ausgefüllt und direkt an die SVA Aargau übermittelt werden. Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2023 erfolgen. Ob Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, geht aus den Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2024 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2021 relevant. Mithilfe des Online-Rechners www.sva-ag.ch/rechner prüft man, wo die Einkommensgrenze des Haushalts liegt und ob Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2024 besteht. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die SVA-Gemeindezweigstelle, Telefon 062 865 28 52 zur Verfügung.
Meldepflicht von Einkommens- und Vermögensänderungen bei der Prämienverbilligung
Das Gesetz bestimmt, dass Einkommensverbesserungen von mehr als 20 Prozent oder mehr als 20’000 Franken dem Team Prämienverbilligung innert 60 Tagen nach Eintritt der Veränderung gemeldet werden müssen. Auch ein Vermögenszuwachs von mindestens 20’000 Franken seit dem massgebenden Steuerjahr ist meldepflichtig. Mithilfe des Online-Rechners kann man die Einkommensgrenze des Haushalts sowie den Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2024 prüfen. Beispiel: Wurde im Jahr 2023 Prämienverbilligung bezogen und das Einkommen hat sich seit der Steuerveranlagung 2020 um 20 Prozent erhöht, so ist diese Einkommensverbesserung meldepflichtig. Beziehende von Prämienverbilligungen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und in das Erwerbsleben eintreten, melden diese Einkommensverbesserung innerhalb von 60 Tagen nach Stellenantritt mittels www.sva-ag.ch/meldung. Zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen müssen zurückerstattet werden. Es finden systematische Nachkontrollen statt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen innert 60 Tagen bei der SVA Aargau gemeldet werden (062 836 81 99 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / www.sva-ag.ch/meldung). SVA-Zweigstelle
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 15.09.2023 bis 16.10.2023 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2023-0073
Bauherr: Stahlton Bauteile AG, Hauptstrasse 131, 5070 Frick; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauobjekt: Verschieben prov. Lagerzelt von Werk 3 zu Werk 1; Ortslage: Parzelle Nr. 1337, Weiherweg; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Na-men der Fahrzeuglenker und Passanten bestens. Abteilung Bau und Umwelt
Sportschützen Frick
Chriesiwasser-Nachtschiessen auf der RSA Schlauen – Die Sportschützen Frick führen am 5.,6.,12. und 13. Oktober, jeweils von 20 bis 23 Uhr auf der 50-m-Pistolenanlage in der RSA Schlauen in Oeschgen ihr alljährliches Chriesiwasser-Nachtchiessen durch. Der Anlass wurde wie in den letzten Jahren von diversen Instanzen bewilligt und es liegt eine Ausnahmebewilligung der Gemeinden vor. Die Sportschützen Frick danken Ihnen für das Verständnis.
Akkordeon-Orchester Frick
Am Freitag, 15.9., findet um 19.30 Uhr die Zusatzprobe für das Orchester I statt. Wir treffen uns im regulären Proberaum.
Kindergottesdienst zum Erntedank
Herzliche Einladung an alle Kinder bis 3. Klasse für den Erntedankgottesdienst am Sonntag, 24. September – 10.45 Uhr in der kath. Kirche Frick. Wir treffen uns beim Haupteingang vor der Kirche um 10.35 Uhr. Alle Kinder sind eingeladen von zu Hause ein Körbchen, gefüllt mit Früchten und Gemüse, für deren Segnung im Gottesdienst mitzubringen. Im alten Pfarreisaal hören die Kinder eine Geschichte und basteln etwas zum Erntedank. Nach dem Gottesdienst lädt der Frauenbund alle Anwesenden zum Apéro im Rampartsaal ein. Wir freuen uns auf viele Kinder und Ihre Familien. Katechetin Daniela Grether und Kindergottesdienstgruppe